Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vollen Zuschuss zum MuSchG trotz Teilzeit in Elternzeit?

Frage: Vollen Zuschuss zum MuSchG trotz Teilzeit in Elternzeit?

slucki

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Liebe Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit des ersten Kindes, möchte jedoch nach 1 Jahr wieder in Teilzeit (20h/ Woche) anfangen zu arbeiten. Ich bin wieder schwanger und möchte die Teilzeit dementsprechend nur bis zum Beginn des Mutterschutzes des zweiten Kindes ausüben. 1. Macht es mehr Sinn die Elternzeit vorzeitig zu beenden um Teilzeit zu arbeiten oder die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit auszuüben? 2. Bekäme ich in einem der Fälle den vollen Zuschuss zum Mutterschutzgeld? Oder in beiden Fällen nur den Zuschuss für die Teilzeittätigkeit? Vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Besser üben sie die Teilzeit während der Elternzeit aus 2. Ja, wenn Sie explizit die Teilzeit während der Elternzeit beantragen. Sie beenden nämlich dann am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit und damit dann eben auch die Teilzeit Liebe Grüße NB


mellomania

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es ist egal wie du es machst. entweder die elternzeit vorzeitig beenden auf einen tag vor dem neuen muschu oder nur bis dahin laufen lassen. in beiden fällen erhälst du den vollen AG anteil


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