HappyMami39
Liebe Frau Bader, ich bin viele Jahre Vollzeit unbefristet in einem Konzern beschäftigt. Und grad in Elternzeit. Hsbr 3 Jahre Elternzeit beantragt und gleichzeitig Teilzeitarbeit in der Elternzeit.30 Std die Woche .beginnend ab dem 18. Monat in der Elternzeit bis zum Ende der Elternzeit. Darauf hat der AG nicht reagiert bzw nur geschrieben dass ich mich frühzeitig bei meinem Vorgesetzten melden soll um die Einsatzmöglichkeiten zu besprechen. Nun habe ich einige Fragen; Kann ich spätestens 7 Woche vor Beginn der Teilzeit mit einem neuen Antrag die geplanten und angekündigten 30 Std die Woche auf 20 reduzieren? Muss der AG dem zustimmen? Muss mein AG mir die gleichen Aufgaben wie vorher geben? Muss mein AG mir den gleichen Gehalt angepasst auf die Stunden zahlen? Oder kann er sagen neue Aufgaben neues Gehalt?? Wie sieht es mit dem Dienstwagen aus? Ich hatte vorher einen. Kann mein AG diesen verweigern mit der Begründung dass ich nun Teilzeit arbeite und nicht Vollzeit? Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und Ihre Antwort. Beste Grüße
Hallo, wesentlich ist, ob sie es nur angekündigt haben oder ob Sie schon direkt verbindlich Teilzeit beantragt haben. Hat er jetzt gar nicht reagiert oder gesagt dass er sich jetzt noch nicht festlegen will? Bei keine Reaktion gilt es gemäß § 15 BEEG als genehmigt. iich würde mal mit dem Arbeitgeber reden und einfach mal der guten formhalber sieben Wochen vor Beginn einen neuen Antrag stellen.Sie haben dann Anspruch auf Arbeit wie vorher (vergleichbar) bzw. gemäß dem Arbeitsvertrag. Außerdem haben Sie Anspruch auf anteiligen Lohn. Beim Dienstwagen kommt es darauf an, ob Sie diesen für die Tätigkeit brauchen und was im Arbeitsvertrag drin steht. Liebe Grüße NB
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