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Hallo Frau Bader ! Mein jetztige Situation sieht so aus: Am 28.1.07 endet die Elternzeit meiner Erstgeborenen und ich bin mittlerweile wieder schwanger in der 17. SSW ! Mit meinem AG ist es so geklärt das ich vom 29.1.-14.3.07 ein Beschäftigungsverbot bekommen (vom Gynäkologen). Am 14.03. beginnt mein Mutterschutz, ET wäre der 25.04.07! Ich arbeite seit etwas über einem Jahr auf 400 Euro Basis ! Mein AG bezahlt mir dann ab 29.01.07 normal mein Gehalt ?! Wie wird mein Mutterschutzgeld berechnet (6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach)? Welche Einbußen hätte/habe ich ? Wo bekomme ich am besten Informationen her ? vielen Dank und LG Jessi
Hallo, "mit dem AG ist geklärt ich bekomme ein BV?"???? Das kann nur der Arzt aussprechen! Sie bekommen für die normale Stelle den vollen Lohn - wenn das Attest aber gefaket ist kriegen Sie eine Betrugsanzeige von der Krankenkasse. Liebe Grüsse, NB
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