Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verwandschaftsgrad Problem bei der Krankenkasse

Frage: Verwandschaftsgrad Problem bei der Krankenkasse

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, können Sie mir mal weiterhelfen?? Ich schlage mich gerade mit meiner Krankenkasse rum. Ich muss ins Krankenhaus f. 10 Tage und die Schwester meiner Mutter (also meine Tante) könnte in der Zeit auf meine Kinder aufpassen. Dafür müsste ich meine Kinder nun 70 km weit wegfahren und auch meiner Tante entstehen selbstverstädnlich dadurch Kosten. Nun zahlt die Krankenkasse aber nicht f. Verwandschaft 2. Grades. Aber wenn ich richtig überlege ist sie doch gar nicht 2. Grades mit mir Verwandt sondern 3. Grades, oder versteh ich da was falsch?? Wo kann ich dies nachlesen, oder wissen sie Rat?? Meine Krankenkasse brauch ich nicht mehr anrufen, die sind eh sowas von unfreundlich.... Lg Knichel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,§ 1589 BGB bestimmt, daß Personen miteinander verwandt sind, deren eine von der anderen abstammt (gerade Linie) oder die beide von einer dritten Person abstammen (Seitenlinie). Der Grad der Verwandtschaft entspricht der Anzahl der Zweipersonenverhältnisse, die dazwischen liegen. Eltern und Kind sind daher im ersten Grad in gerader Linie verwandt, Geschwister im zweiten Grad in der Seitenlinie, Großeltern und Enkel im zweiten Grad in gerader Linie, Onkel und Nichte sind im dritten Grad in der Seitenlinie verwandt usw. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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das wundert mich ehrlich gesagt! Ich war vor 2 Jahren ins Krankenhaus bekommen, akute Blinddarmsache, mußte operiert werden. Ich wohne in München, war zu der Zeit in Berlin auf Besuch bei meinen Eltern. Meine Ma wie mein Dad sind volltags berufstätig. Meine Ma hat die erste Zeit Urlaub genommen, da dieser dann knapp wurde und ich aufgrund der OP drei Wochen nicht schwer heben durfte (und mein Sohn war ein Brocken) danach noch unbezahlten Urlaub. Auch hier hat sich die Krankenkasse erst quer gestellt (Barmer), beim zweiten Anlauf an anderer Stelle haben wir sofort ein Formular bekommen und meine Ma hat dann für die Zeit des unbezahlten Urlaubes dieses Haushalts(hilfe)geld bekommen, na weißt schon was ich meine... Also, entweder bei UNS haben die damals was falsch gemacht oder DU wurdest schlecht beraten, denn der Verwandschaftsgrad bei meiner Ma und mir ist ja wohl eindeutig :o) LG und viel Glück und trete denen auf die Füße Sue


Mitglied inaktiv

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da fehlt was, also meine Ma hat Urlaub genommen um sich um meinen Sohn zu kümmern *g* der war damals etwa 10 Monte alt. Ich war eine Woche im KH. LG Sue


Mitglied inaktiv

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Ist bei uns was anderes...weil meine Tante kein Urlaub holen muss und somit kein Lohnausfall hat, denke deswegen hab ich das Problem. Bin übrigens auch bei der Barmer


Mitglied inaktiv

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die Kinder nicht von einer im Haushalt lebenden Person betreut werden können! Also wenn die Tante, Oma etc. nicht in Eurem Haushalt mitlebt, müssen sie bezahlen. Verlang das Formular für die Beantragung, dann fülle es aus und reich es ein. Dann wird man sehen, ob Du eine schriftliche Absage bekommst, in der Du über den genauen Grund der Absage informiert wist und belehrt wirst über Widerspruchsfristen. Wenn Du dort anrufst, haben gerade die großen Kassen oft eine "unfähige" Service-Zentrale und die Sachbearbeiter dort, behaupten mitunter die tollsten Dinge, ohne überhaupt Kenntnis darüber zu haben. Also mach es auf dem schriftlichen Wege und verlange das entsprechende Formular. Gruß Tina


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