Hallo, Mein Antrag auf teilzeitarbeit während der Elternzeit wurde abgelehnt mit der Begründung, dass an meinen gewünschten Arbeitszeiten kein Bedarf mehr an einer zusätzlichen Arbeitskraft besteht. Es wäre organisatorisch nicht möglich, mich da zu beschäftigen. Es wurde eine Vertretung eingestellt für mich, allerdings unbefristet, also nicht wirklich eine Vertretung, sondern ein Ersatz. Alle Voraussetzung für den Anspruch sind erfüllt mit Betriebszugehörigkeit, Anzahl Mitarbeiter etc. Jetzt ist die Frage, ist die Ablehnung zulässig?Die organisator. Gründe sind Quatsch, weil für die neue Mitarbeiterin auch der dienstplan umgestellt wurde. Er hat Zeiten aufgeführt, an denen er jemanden bräuchte (an denen ich def. Nicht kann) dann könnte er ja die anderen Mitarbeiter dorthin planen, der Plan wird immer wieder geändert... Weiterhin ist meine Stelle ja trotzdem noch da, es wurde ja einfach eine neue Stelle geschaffen durch die unbefristete Einstellung oder? Nach der Elternzeit ändert sich die jetzige Situation ja nicht. D. H. Auch da wäre kein Platz mehr für mich nach heutigen Stand. Ist es sinnvoll zu klagen? Kann man die elternzeit einfach vorher beenden? Dann hab ich ja Anspruch auf den Platz? Danke bereits im voraus
von maierdbeere am 13.11.2019, 19:22