maierdbeere
Hallo, Mein Antrag auf teilzeitarbeit während der Elternzeit wurde abgelehnt mit der Begründung, dass an meinen gewünschten Arbeitszeiten kein Bedarf mehr an einer zusätzlichen Arbeitskraft besteht. Es wäre organisatorisch nicht möglich, mich da zu beschäftigen. Es wurde eine Vertretung eingestellt für mich, allerdings unbefristet, also nicht wirklich eine Vertretung, sondern ein Ersatz. Alle Voraussetzung für den Anspruch sind erfüllt mit Betriebszugehörigkeit, Anzahl Mitarbeiter etc. Jetzt ist die Frage, ist die Ablehnung zulässig?Die organisator. Gründe sind Quatsch, weil für die neue Mitarbeiterin auch der dienstplan umgestellt wurde. Er hat Zeiten aufgeführt, an denen er jemanden bräuchte (an denen ich def. Nicht kann) dann könnte er ja die anderen Mitarbeiter dorthin planen, der Plan wird immer wieder geändert... Weiterhin ist meine Stelle ja trotzdem noch da, es wurde ja einfach eine neue Stelle geschaffen durch die unbefristete Einstellung oder? Nach der Elternzeit ändert sich die jetzige Situation ja nicht. D. H. Auch da wäre kein Platz mehr für mich nach heutigen Stand. Ist es sinnvoll zu klagen? Kann man die elternzeit einfach vorher beenden? Dann hab ich ja Anspruch auf den Platz? Danke bereits im voraus
Hallo, wenn ich es richtig verstehe, bietet der AG Ihnen eine TZ-Tätigkeit an, nur nicht zu den gewünschten Zeiten. Damit hat er seiner Pflicht genüge getan. Er muss Ihnen nicht darlegen, warum er Sie zu diesen Zeiten einsetzen will. Auch nicht nach der EZ (es sei denn, dazu ist etwas im Vertrag festgehalten). Liebe Grüße NB
Felica
Nein ohne Zustimmung des AG kannst du die EZ nicht vorzeitig beenden. Was nach der EZ dann ist muss man dann sehen. Sollte man dir kündigen steht dir der Weg frei dagegen anzugehen. Aber was du jetzt machen kannst ist mit der Ablehnung zum Arbeitsamt zu gehen und dich dort arbeitssuchend zu melden. Und zwar auf die EZ befristet. Bis du eine geeignete Stelle findest kannst du auch anteilig ALG1 beziehen. Kinderbetreuung scheint ja vorhanden zu sein.
maierdbeere
Was ich noch hinzufügen möchte, ich habe bereits im elternzeitantrag erwähnt, dass ich teilzeit während der Elternzeit arbeiten möchte. Er hatte davon also Kenntnis
Ähnliche Fragen
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren. Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit