Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertretung während elternzeit unbefristet eingestellt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vertretung während elternzeit unbefristet eingestellt

maierdbeere

Beitrag melden

Hallo, Mein Antrag auf teilzeitarbeit während der Elternzeit wurde abgelehnt mit der Begründung, dass an meinen gewünschten Arbeitszeiten kein Bedarf mehr an einer zusätzlichen Arbeitskraft besteht. Es wäre organisatorisch nicht möglich, mich da zu beschäftigen. Es wurde eine Vertretung eingestellt für mich, allerdings unbefristet, also nicht wirklich eine Vertretung, sondern ein Ersatz. Alle Voraussetzung für den Anspruch sind erfüllt mit Betriebszugehörigkeit, Anzahl Mitarbeiter etc. Jetzt ist die Frage, ist die Ablehnung zulässig?Die organisator. Gründe sind Quatsch, weil für die neue Mitarbeiterin auch der dienstplan umgestellt wurde. Er hat Zeiten aufgeführt, an denen er jemanden bräuchte (an denen ich def. Nicht kann) dann könnte er ja die anderen Mitarbeiter dorthin planen, der Plan wird immer wieder geändert... Weiterhin ist meine Stelle ja trotzdem noch da, es wurde ja einfach eine neue Stelle geschaffen durch die unbefristete Einstellung oder? Nach der Elternzeit ändert sich die jetzige Situation ja nicht. D. H. Auch da wäre kein Platz mehr für mich nach heutigen Stand. Ist es sinnvoll zu klagen? Kann man die elternzeit einfach vorher beenden? Dann hab ich ja Anspruch auf den Platz? Danke bereits im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn ich es richtig verstehe, bietet der AG Ihnen eine TZ-Tätigkeit an, nur nicht zu den gewünschten Zeiten. Damit hat er seiner Pflicht genüge getan. Er muss Ihnen nicht darlegen, warum er Sie zu diesen Zeiten einsetzen will. Auch nicht nach der EZ (es sei denn, dazu ist etwas im Vertrag festgehalten). Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Nein ohne Zustimmung des AG kannst du die EZ nicht vorzeitig beenden. Was nach der EZ dann ist muss man dann sehen. Sollte man dir kündigen steht dir der Weg frei dagegen anzugehen. Aber was du jetzt machen kannst ist mit der Ablehnung zum Arbeitsamt zu gehen und dich dort arbeitssuchend zu melden. Und zwar auf die EZ befristet. Bis du eine geeignete Stelle findest kannst du auch anteilig ALG1 beziehen. Kinderbetreuung scheint ja vorhanden zu sein.


maierdbeere

Beitrag melden

Was ich noch hinzufügen möchte, ich habe bereits im elternzeitantrag erwähnt, dass ich teilzeit während der Elternzeit arbeiten möchte. Er hatte davon also Kenntnis


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Guten Tag,  Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft.  Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber.  Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...

Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...

Hallo Ihr Lieben,  ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...

Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...