Vertretung während elternzeit unbefristet eingestellt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vertretung während elternzeit unbefristet eingestellt

Hallo, Mein Antrag auf teilzeitarbeit während der Elternzeit wurde abgelehnt mit der Begründung, dass an meinen gewünschten Arbeitszeiten kein Bedarf mehr an einer zusätzlichen Arbeitskraft besteht. Es wäre organisatorisch nicht möglich, mich da zu beschäftigen. Es wurde eine Vertretung eingestellt für mich, allerdings unbefristet, also nicht wirklich eine Vertretung, sondern ein Ersatz. Alle Voraussetzung für den Anspruch sind erfüllt mit Betriebszugehörigkeit, Anzahl Mitarbeiter etc. Jetzt ist die Frage, ist die Ablehnung zulässig?Die organisator. Gründe sind Quatsch, weil für die neue Mitarbeiterin auch der dienstplan umgestellt wurde. Er hat Zeiten aufgeführt, an denen er jemanden bräuchte (an denen ich def. Nicht kann) dann könnte er ja die anderen Mitarbeiter dorthin planen, der Plan wird immer wieder geändert... Weiterhin ist meine Stelle ja trotzdem noch da, es wurde ja einfach eine neue Stelle geschaffen durch die unbefristete Einstellung oder? Nach der Elternzeit ändert sich die jetzige Situation ja nicht. D. H. Auch da wäre kein Platz mehr für mich nach heutigen Stand. Ist es sinnvoll zu klagen? Kann man die elternzeit einfach vorher beenden? Dann hab ich ja Anspruch auf den Platz? Danke bereits im voraus

von maierdbeere am 13.11.2019, 19:22



Antwort auf: Vertretung während elternzeit unbefristet eingestellt

Hallo, wenn ich es richtig verstehe, bietet der AG Ihnen eine TZ-Tätigkeit an, nur nicht zu den gewünschten Zeiten. Damit hat er seiner Pflicht genüge getan. Er muss Ihnen nicht darlegen, warum er Sie zu diesen Zeiten einsetzen will. Auch nicht nach der EZ (es sei denn, dazu ist etwas im Vertrag festgehalten). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2019



Antwort auf: Vertretung während elternzeit unbefristet eingestellt

Nein ohne Zustimmung des AG kannst du die EZ nicht vorzeitig beenden. Was nach der EZ dann ist muss man dann sehen. Sollte man dir kündigen steht dir der Weg frei dagegen anzugehen. Aber was du jetzt machen kannst ist mit der Ablehnung zum Arbeitsamt zu gehen und dich dort arbeitssuchend zu melden. Und zwar auf die EZ befristet. Bis du eine geeignete Stelle findest kannst du auch anteilig ALG1 beziehen. Kinderbetreuung scheint ja vorhanden zu sein.

von Felica am 13.11.2019, 19:58



Antwort auf: Vertretung während elternzeit unbefristet eingestellt

Was ich noch hinzufügen möchte, ich habe bereits im elternzeitantrag erwähnt, dass ich teilzeit während der Elternzeit arbeiten möchte. Er hatte davon also Kenntnis

von maierdbeere am 13.11.2019, 20:22



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