Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertragslaufzeit - fest 3 Jahre und dann 6 Monate zum Quartalsende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vertragslaufzeit - fest 3 Jahre und dann 6 Monate zum Quartalsende

Mino1979

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Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zu folgender Vertragslaufzeit und Kündigungsklausel: "Das Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis wird auf drei Jahre geschlossen. Nach Beendigung der festen Vertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter mit der Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Gesellschaft in Anwendung von §622 Abs. 2 BGB, gilt das auch für die Kündigung durch den Geschäftsführer." Was bedeutet das für die Kündigungsmöglichkeit - ist diese erst nach Ablauf der festen 3 Jahre möglich (hier: 3 Jahre enden am 30.11.2020) oder gilt 6 Monate zum Quartalsende auch schon während der 3 Jahre? Herzlichen Dank und viele Grüße Mino


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich lese es so, dass dri Jahre fest sind und dann erst mit Frist 6 Wo gekündigt werden kann. Liebe Grüße NB


cube

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Nach Ender der festen Laufzeit - steht ja da. Also ist der Vertrag frühesten zu Ende Juni 2021 kündbar.


Mino1979

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Danke, lieber Cube! Es ist also kein zunächst befristeter Vertrag...? Habe ich bisher falsch gelesen... Mino


cube

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Nein. Nach Ablauf der 3 Jahre geht der Vertrag automatisch in einen unbefristeten über mit der genannten Kündigungsfrist. Hier geht es lediglich darum, dass der Vertrag danach eben nicht mehr auf x Jahre fest ist, sondern ab Tag x jederzeit (unter Berücksichtigung der Frist) von beiden Seiten gekündigt werden kann. Wäre er befristet, müsste dies auch auch genau so dort stehen, weil das dann eine extra Kündigung seitens des AG überflüssig machen würde.


Mino1979

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Herzlichen Dank, liebe Frau Bader und lieber Cube! Nun abschließend, um sicher zu gehen, dass die Formalien richtig sind ist der Status wie folgt: Fakten - Ich habe einen Antrag auf Elternzeit für 4 volle Monate nach Mutterschutzfrist und dann vom 16.6.20 bis 16.6.21 auf TZ in EZ gestellt - die 4 Monate wurden mir bestätigt mittels der Bescheinigung B für das Elterngeld - als Zeitraum steht dort explizit 14.2.2020 bis 16.6.2020 Elternzeit beantragt (und nicht wie in meinem Antrag bis 16.6.21) - die TZ in EZ wurde abgelehnt Ergo ist Stand jetzt: ich bin 4 Monate nach Ablauf der Mutterschutzfrist in 100 % EZ und komme, da die TZ in EZ abgelehnt wurde, am 17.6. in Vollzeit wieder ins Unternehmen (wo sie mir dann betriebsbedingt kündigen können, wie angedroht, da die Schutzfrist der EZ entfällt. - die Kündigung wäre dann wirksam ab 1.12. (da vorher der Vertrag fest läuft), und da die Kündigungsfrist 6 Monate bis zum Quartalsende läuft, bin ich bin 30.6.21 in der Firma und dann entlassen Habe ich das korrekt erfasst? Muss ich das nun nochmal von meiner Seite innerhalb einer Frist bestätigen, oder reicht die Bestätigung und Ablehnung der TZ in EZ, um dann wieder in VZ zurückzukommen. Liebe Grüße Mino PS: Niemand sollte das 4 Wochen nach der Geburt des Kindes erleben....bin immer noch wie geschockt:-(


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