Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, Mein AG hat mir nun schriftlich bestätigt, dass ich während der Elternzeit 2 Tage die Woche Teilzeit arbeiten kann. In dem Schreiben, welches ich erhalten habe, steht, dass ich nach schriftlicher Antragstellung für die Elternzeit den Vertrag erhalte. Hierzu meine Frage: - Ist es normal, dass hierzu ein extra Vertrag geschlossen wird? (Ich habe doch meinen bisherigen Arbeitsvertrag..) - Kann ich durch einen solchen Vertrag evtl. mein Recht auf eine volle Stelle nach der Elternzeit verlieren? - Auf was muss ich sonst dabei achten? Danke für Ihre Hilfe. LG
Hallo, ist üblich, was drin steht, kann man individuell aushandeln. Gruß, NB
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