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Guten Tag, Frau Bader, ich habe eine ungewöhnliche Frage. Angenommen, ein Mann ist ungewollt Vater geworden. Die Partner sind verheiratet, es gibt einen Ehevertrag zur modifizierten Zugewinngemeinschaft. Der Mann möchte nun in einem Zusatz zum Ehevertrag regeln, dass der das Kind erziehende Elternteil nach spätestens einem Jahr die Elternzeit abbricht und eine Halbtagsbeschäftigung annimmt. Weiters soll geregelt sein, dass mit Abschluss des 10 LJ des Kindes eine Vollzeitbeschäftigung angenommen wird. Und zwar in einem vergleichbaren Job wie vorher. Ist so etwas wirksam vereinbar? Dass der Mann die Sicherheit hat, dass die Frau ihn nicht nur als Geldesel nutzt und sich mit dem Kind einen "lauen Lenz" auf siene Kosten macht...(bisschen krass ausgedrückt) Eine kurze Einschätzung wäre toll. Herzlichen Dank! Wolli
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nun mal ernsthaft, das kan doch nicht wahr sein. wer sich darauf einläßt sollte mal darüber nachdenken. es ist doch wohl eine zumutung eine mutter( denn in dem falle wird es so sein, der mann verdient ja meistnes mehr als die Frau und oft werden kinder gestillt)nach einem jahr wieder arbeiten zu schicken damit der rubel rollt. wer solche verträge macht ist meiner ansicht nach nicht für kinder sondern nur geldgeil. hatte sowas auch, aber gott sei dank bin ich aus diesem vertag raus und von solch einem mann gschieden.
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wie gesagt, der Mann wollte das Kind nicht...
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hallo, erstmal denke ich genauso wie jule, ich kann doch nicht von einer mama verlangen das kind nach dem 1ten geburtstag irgendwo hinzutuen nur weil sie wieder arbeiten gehen soll. je nachdem was für eine persönlichkeit das kind hat. ich finde dies eine unverschämtheit. egal ob er das kind wollte od nicht. es ist seines und er hatte auch den spass also muss er nun auch mit deiner entscheidung leben. ich würde soetwas nicht unterschreiben, das andere ab dem 10 lj finde ich ok. sina
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Tja... wenn er kein Kind hätte wollen, hätter er nicht p...en sollen :-))) Anders: wenn man heiratet, stehen nun mal auch wirtschaftliche Aspekte dabei. Die sind bei Eheschließung bekannt, ebenso die biologischen "Nebenaspekte". Fazit: auf eines von beiden hätter er verzichten sollen: p...en oder heiraten :-))) BTW: der Betreuungsunterhalt ist ja nicht auf die alleinige Funktion "Ehefrau" zurückzuführen, sonder es heißt in diesen Fällen Betreuungsunterhalt und nicht Ehegattenunterhalt. da ist ein Unterschied, zumal der erstere auf ein paar (klar, manchmal harte) Jahre begrenzt ist. Der Vater kann doch auch die Elternzeit nehemen, somit wird dann die Mutter unterhaltspflichtig. Egal, ob dann die Kröten weniger sind, es schein ja auch um viel zu gehen... (???) Verstehe mich nicht falsch: ich habe jahrelang den betreuungsunterhalt an die erste Ehefrau meines Mnnes mitfinanziert... Désirée
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Beim Notar? Oder lacht der einen aus? Grüße Wolli
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Hallo ! Ich denke mal der wird Euch auslachen ! Selbst wenn Ihr Euch jetzt trennen solltet is sie erst wenn das Kind 8 Jahre alt is dazu verpflichtet eine Halbtagsstelle anzunehmen da wird es IN der Ehe nicht anders sein ..wenn sie überhaupt verpflichtet werden kann ! LG Julia
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wenn der ungewollte vater angst hat, als geldesel benutzt zu werden, hätte er gar nicht heiraten dürfen, mal abgesehen davon, dass er sich auch hätte sterilisieren lassen sollen !!! diese vereinbarung ist mit sicherheit sittenwidrig, ein notar kassiert vielleicht die taler, aber im falles lacht sich dann ein anwalt schlapp !!! will sagen, papier ist geduldig und das bankkonto eines notares auch, durchsetzen-das ist die frage !!! abgesehen von der SOFORTIGEN trennung von so einem mann, würde ich das auch noch nebenbei einem journalisten erzählen... meine einschätzung.
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