chrissi_sh1
Guten Tag Frau Bader, mein Entbindungstermin ist der 19.10.2022. Mein befristeter Vertrag (2 Jahre) endet zum 31.03.2023. Beide Seiten wünschen keine Verlängerung. Nach meinem Mutterschutz möchte ich Elternzeit nehmen - voraussichtlich 2 Jahre, wobei ich im 2. Jahr in Teilzeit anfangen möchte, wieder zu arbeiten (einen neuen Arbeitgeber habe ich noch nicht und werde ich im Laufe des ersten Elternzeitjahres suchen). Sprich das erste Jahr möchte ich vom Elterngeld leben. Für das zweite Jahr möchte ich Elterngeld Plus bzw. den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. (ich teile es mir so auf, dass ich zwei Jahre davon leben kann - das ist nicht meine Frage) 1) Ich beantrage in der ersten Woche nach meiner Entbindung Elternzeit bei meinen AG für die Zeit nach dem Mutterschutz (7-Wochen Frist). Nach meinem Verständnis kann ich dann nur bis zum 31.03.2023 Elternzeit beim AG beantragen, da ich ja nur bis dahin angestellt bin - verstehe ich das richtig? 2) Wenn ich nur bis zum 31.03.2023 beim AG Elternzeit beantrage, wo beantrage ich dann für die restliche Zeit der zwei Jahre Elternzeit? Beim Arbeitsamt ? Oder beantrage ich beim AG für die gesamten zwei Jahre Elternzeit obwohl ich dort gar nicht mehr angemeldet bin? Wie gehe ich da richtig vor? (ich habe auch schon beim Arbeitsamt angerufen. Die wissen, dass ich nur befristet angestellt bin und meinten, dass eine einfache Mitteilung an das Arbeitsamt reicht - so ganz sicher war sich der Angestellte aber nicht.) 3) Anspruch auf Elternzeit habe ich, auch wenn mein Arbeitsvertrag während der Elternzeit endet - ist das richtig? 4) Wenn ich Elterngeld erhalte, dann bin ich ja auch krankenversichert - unabhängig davon ob ich in einer Anstellung bin - das Elterngeld läuft weiter. Ist diese Information richtig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Beste Grüße PS an alle die das lesen, ich wünsche mir eine rechtlich fundierte Antwort auf meine Fragen - alles andere ist nett gemeint, aber bringt mir nicht so viel - Danke
Hallo, bitte kürzer und allgemeiner fragen. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
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Mitglied inaktiv
Naja wenn du eine rechtliche fundierte Antwort haben möchtest, steht es dir frei einen Rechtsanwalt aufzusuchen ... Gegen Geld natürlich
chrissi_sh1
Hallo, danke für die Antwort - ich wusste nicht, dass eine Antwort von Frau Bader von der Länge der Frage abhängt - alles klar. Wo steht das mit dem 1 Jahr? Wie ich geschrieben habe, werde ich auch nach 10-12 Monaten wieder arbeiten aber mit ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus - dazu hab ich schon was ausgearbeitet und brauche keinen Rat mehr. Es geht mir nur um die Elternzeit. Die kann ich entsprechend ja nur bis 31.03. 2023 nehmen, den Rest hab ich dann noch zur Verfügung bis zum 3. bzw. 8. Lebensjahr wie ich das verstehe, bloss kann ich es ohne Arbeitsvertrag nicht nehmen...
cube
Das heißt, dass du EZ nur bis 31.3.2023 hast - denn ohne AG keine EZ. Ab 1.4.2023 bist du dann Hausfrau mit EG-Bezug. Weitere EZ musst du dann mit deinem neuen AG klären bzw. bei diesem beantragen. EG wird auch ohne AG weiter bezahlt. Aber Vorschlag: deine Fragen sind eigentlich sehr kurz und knapp zu formulieren und überhaupt nicht so irre erklärungsbedürftig - mach das doch in einer neuen Frage und dann wird Frau Bader dir auch antworten :-)
Mitglied inaktiv
Wenn du im ersten Jahr schon dein Elterngeld verbraucht hast, dann gibt es kein Elterngeld mehr...außer du spittest es mir paar Monaten Basis und Elterngeld plus . Elterngeld plus muss durchgehend ab 15. Lebensmonat genommen werden und beim PartnerBONUS muss man zwischen 24-32 h arbeiten - beide Eltern
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