Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der AG nach der Elternzeit mir einen befristeten Vertrag anbieten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf der AG nach der Elternzeit mir einen befristeten Vertrag anbieten?

Sonia_86

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Hallo Frau Bader, Ende August endet meine Elternzeit und ich möchte nur Teilzeit arbeiten. Mein Arbeitgeber hat mir einen befristeten Vertrag angeboten. Ich bin in diesem Unternehmen seit über 10 Jahren und das Unternehmen beschäftigt 30/40 Leute. Ist das rechtens? Wie wäre da die richtige Vorgehensweise? Heute kam der Vorschlag per Whatsapp. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jetzt könnte der berühmte Juristen-Spruch: "Das kommt darauf an" Nach der Eltern-Zeit lebt der Vollzeitvertrag wieder auf. Dieser kann entweder dauerhaft geändert werden in einem Teilzeitvertrag oder vorübergehend. Für beides braucht es eine Vertragsergänzung, dies kann eben auch in einem neuen Vertrag erfüllt werden. Dann ist aber wichtig, das auf den alten Vertrag Bezug genommen würde, die Betriebsangehörigkeit erhalten bleibt und Sie genau prüfen, ob Sie nicht durch den neuen Vertrag benachteiligt werden, zum Beispiel bezüglich Urlaub. Liebe Grüße NB


mellomania

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nach der EZ lebt DEIN Vertrag, den du hast, wieder auf. wenn du den nicht so erfüllen kannst, wie er damals geschlossen wurde, müsst ihr einen konsens finden. heißt, es wird ein neuer vertrag geschlossen. wäre brückenteilzeit keine option? das geht bis zu 5 jahre, dein vertrag bliebe dann bestehen. wieviele mitarbeiter habt ihr?


Pamo

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Klar darf er das anbieten, du musst es allerdings nicht annehmen. Per WhatsApp ist lustig, das ist ja offensichtlich nur eine Anfrage, ob deinerseits Interesse besteht


Mitglied inaktiv

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Anbieten darf er ja erstmal alles. Vielleicht will er die Teilzeit begrenzen. Nach der Elternzeit lebt ja dein ursprüngliche Arbeitsvertrag wieder auf, den du so nicht leisten willst.


Berlin!

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Ein klares Jein. Dein ursprünglicher Vertrag besteht ja noch, er ist unbefristet und ungekündigt. Anbieten kann Dein AG Dir alles, Du musst aber nicht alles annehmen. Ob und inwieweit Du einen Anspruch auf Teilzeit hast, kommt auf die Umstände an, dazu fehlen Angaben.


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