Liachen
Hallo Frau Bader, mein Problem im Moment ist folgendes: Mein Zeitvertrag läuft jetzt zum 31.08.15 aus und ich habe bereits meinen Festvertrag ab dem 01.09.15 erhalten. Allerdings steht nun in dem Vertrag, daß er unter dem Vorbehalt geschlossen wird, daß zum Zeitpunkt der Einstellung kein Mutterschutz vorliegt. ..ich bin jetzt aber in der 7.Woche schwanger! Meinem Arbeitgeber habe ich noch nichts gesagt! Der Termin für den ersten Ultraschall und die offizielle Schwangerschaftsfeststellung ist am 02.09. (Ausstellung des Mutterpasses etc.). Ist der Vertrag dann trotz dieser Klausel rechtskräftig oder muss ich mich nun bei der Arbeitsargentur arbeitssuchend melden?! Lieben Gruß
Hallo, Die Klausel ist nichtig. Der Vertrag gilt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
In den Mutterschutz gehst Du ab der 34. Woche ja erst. Also kann der nicht vorliegen. Sollten sie Schwangerschaft meinen,so ist dieser Vertrag eh sittenwidrig und nichtig. Laut Gesetz darfst Du durch Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Wann hast Du den unterschrieben ?
Liachen
Hallo Sternschnuppe...danke erstmal für die schnelle Antwort! Den Vertrag habe ich ca. Vor einer Woche unterschrieben. In meinem Beruf würde ich nach Bekanntgabe der SS ein Berufsverbot bekommen...dreckig, laut, schicht....
Sternenschnuppe
Kannst den Satz der da steht mal im Original schreiben ?
Liachen
Kann ich morgen Abend gerne machen
Sternenschnuppe
Denke da kommt es auf den genauen Wortlaut an. Generell der dürfte es aber sittenwidrig sein. Bis morgen.
Mitglied inaktiv
Kann ja nicht gelten. Immerhin kommt es durchaus vor, das Frauen warum auch immer erst später merken das sie schwanger sind. Zudem, woher will der AG erfahren wann man von der Schwangerschaft erfahren hat? Mutterpass wo es drin steht darf er nicht einsehen, und auf der Schwangerschaftsbescheinigung steht nur der ET. Es gibt einige wenige Berufe wo man verpflichtet ist SOFORT eine Schwangerschaft zu melden - wegen absoluter Gefährung. Aber da der Vertrag ja anscheinend unterschrieben ist, ist er ja eh rechtskräftig. Sind dann zwei verschiedene Paar Schuhe. Da schon die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig ist, dürfte eine solche Klausel erst recht nicht gelten.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich bin seit 2014 in einem Unternehmen beschäftigt. Nach der Geburt meines 2. Kindes war ich zwei Jahre zu Hause und habe ab dem 04.10.23 eine neue Stelle im gleichen Unternehmen bekommen (Teilzeit in Elternzeit). Dies wurde mit einem Änderungsvertrag geregelt. Nun habe ich einen neuen Teilzeitvertrag vorliegen ab dem 01.11.24 m ...
Hallo, bei mir ist es so, dass ich mit dem zweiten Kind schwanger werden möchte. In der ersten Schwangerschaft wurde ich schon in ein Beschäftigungsverbot geschickt vom AG. Ich gehe davon aus, dass es wieder so sein wird. Allerdings bezieht sich die Frage auf beide Varianten (BV/kein BV). Wenn eine Schwangerschaft zum geplanten Zeitpunkt ei ...
Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...
Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen Altvertag habe und mein Kind ...
18 Tage nach dem offiziellen Start bei der Tagesmutter (wir haben eine spätere Eingewöhnung vereinbart) möchte die Tagesmutter den Vertrag auflösen, da die Stadt nur 35h (wegen Elternzeit) genehmigt hat, im Vertrag aber von 45h die Rede ist. Warum auch immer ihr das jetzt erst auffällt... Können wir hier wirklich die Leidtragenden sein? So kur ...
Liebe Frau Bader, mein Freund möchte nach der Geburt sowie ab dem 9. Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit nehmen. Der Antrag muss ja 7 Wochen vor Geburt beim AG eingereicht werden. Sein Vertrag ist aber bis ca. 5 Lebensmonat des Kindes befristet, kann zwar verlängert werden, aber das steht noch nicht fest. Muss er jetzt schon den Bindungszeitr ...
Liebe Frau Bader, uns wurden im Zuge des Wechels von Krippe in die Kita die Bereuungszeiten gekürzt auf 20 Stunden pro Woche obwohl wir beide in Vollzeit arbeiten. Laut Satzung kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kind besondere Bedarfe hat, die von der Kta nicht gedeckt werden können. Grund für die Kündigung ist, dass unser Sohn sche ...
Die letzten 10 Beiträge
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit