Liachen
Hallo Frau Bader, mein Problem im Moment ist folgendes: Mein Zeitvertrag läuft jetzt zum 31.08.15 aus und ich habe bereits meinen Festvertrag ab dem 01.09.15 erhalten. Allerdings steht nun in dem Vertrag, daß er unter dem Vorbehalt geschlossen wird, daß zum Zeitpunkt der Einstellung kein Mutterschutz vorliegt. ..ich bin jetzt aber in der 7.Woche schwanger! Meinem Arbeitgeber habe ich noch nichts gesagt! Der Termin für den ersten Ultraschall und die offizielle Schwangerschaftsfeststellung ist am 02.09. (Ausstellung des Mutterpasses etc.). Ist der Vertrag dann trotz dieser Klausel rechtskräftig oder muss ich mich nun bei der Arbeitsargentur arbeitssuchend melden?! Lieben Gruß
Hallo, Die Klausel ist nichtig. Der Vertrag gilt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
In den Mutterschutz gehst Du ab der 34. Woche ja erst. Also kann der nicht vorliegen. Sollten sie Schwangerschaft meinen,so ist dieser Vertrag eh sittenwidrig und nichtig. Laut Gesetz darfst Du durch Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Wann hast Du den unterschrieben ?
Liachen
Hallo Sternschnuppe...danke erstmal für die schnelle Antwort! Den Vertrag habe ich ca. Vor einer Woche unterschrieben. In meinem Beruf würde ich nach Bekanntgabe der SS ein Berufsverbot bekommen...dreckig, laut, schicht....
Sternenschnuppe
Kannst den Satz der da steht mal im Original schreiben ?
Liachen
Kann ich morgen Abend gerne machen
Sternenschnuppe
Denke da kommt es auf den genauen Wortlaut an. Generell der dürfte es aber sittenwidrig sein. Bis morgen.
Mitglied inaktiv
Kann ja nicht gelten. Immerhin kommt es durchaus vor, das Frauen warum auch immer erst später merken das sie schwanger sind. Zudem, woher will der AG erfahren wann man von der Schwangerschaft erfahren hat? Mutterpass wo es drin steht darf er nicht einsehen, und auf der Schwangerschaftsbescheinigung steht nur der ET. Es gibt einige wenige Berufe wo man verpflichtet ist SOFORT eine Schwangerschaft zu melden - wegen absoluter Gefährung. Aber da der Vertrag ja anscheinend unterschrieben ist, ist er ja eh rechtskräftig. Sind dann zwei verschiedene Paar Schuhe. Da schon die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig ist, dürfte eine solche Klausel erst recht nicht gelten.
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