Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Unser Baby kommt vorraussichtlich Mitte Mai 2001 zur Welt. Mein befristeter Arbeitsvetrag als Krankenschwester im öffentlichen Dienst läuft am 30.06.2001 aus und wird aus personalpolitischen Gründen auch nicht verlängert. Mein Arbeitgeber hat mir nun ein Formular betreffs Erziehungsurlaub zugesandt, in dem ich die Dauer meines Erziehungsurlaubs (prophylaktisch) mit vollen drei Jahren angegeben habe. Nun meine Frage: Habe ich dann ab dem 01.07.01 überhaupt Erziehungsurlaub (das würde ja heißen, daß ich nicht gekündigt wäre)? Oder bin ich gekündigt und verliere die Vorteile des EU (z.B. KK) bis auf das EG? Liebe Grüße, C. Padrok
Liebe Sisca (interessanter Name :-)), Sie sind nicht gekündigt, sondern das Arbeitsverhältnis läuft einfach aus. Nach beendigung können Sie, falls Sie nach dem Mutterschutz weiter arbeiten wollen, zum AA gehen. Der Eu endet mit dem Arbeitsverh., denn nur wer Arbeit hat, kann auch EU haben. Gruß, NB
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