Guten Tag, ich habe eine Frage zur Berechnung des Mutterschutzgeldes bei befristeten Verträgen. Ich bekomme derzeit etwa 1000 € / Monat (halbe Stelle), von 12.12.-2.1. bekomme ich anteilig eine volle Stelle bezahlt. Am 3.1. beginnt mein Mutterschutz. Für diesen Zeitraum (3.1.-15.4.) möchte der Arbeitgeber mir einen Vertrag von nur 500 oder 1000 € geben. Bekomme ich während des Mutterschutzes trotzdem den Durchschnitt des Nettogehalts der drei Monate vor Antritt des Mutterschutzes bezahlt? Welche Auswirkungen hat die "geringere Bezahlung" / der Vertrag im Zeitraum des Mutterschutzes bzw auf das Elterngeld? Ich finde leider keine Informationen zu den Berechnungen, wenn sich die Vertragsmodalitäten vor und während des Mutterschutzes ändern. Ich freue mich sehr über qualifizierte Auskünfte! Vielen Dank Jette
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekämen. Liebe Grüße, NB
Es kann sein, dass euch die Erhöhung für Dezember so ausgelegt wird, als würdet ihr das nur für das Mutterschafsgeld machen. Vorallem wenn ihr danach auf den alten Vertrag zurück geht oder noch weniger vereinbart. Wenn der Vertrag tatsächlich auf unter den "normalen" 1000 Euro laufen wird, wird bei der Berechnung wohl nicht auf die letzten 3 Monate zurückgegriffen, da die Vertragsänderung nicht vorrübergehender Natur, sondern endgültig (Vertrag endet da?) ist. Schlagworte zum Weitersuchen: Gehalt, nicht nur vorrübergehend Gruß Sabine
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