Mitglied inaktiv
Hallo, folgende Frage: Ich bin als Angestellte privatversichert und liege nun schon 10 Wochen im Krankenhaus. Bis zur Entbindung werde ich im Krankenhaus bleiben. Krankenhaustaggeld muss, soweit ich informiert bin nicht versteuert werden. Wie aber sieht es mit meinem Krankentagegeld aus, welches mein privater Krankenversicherer an mich auszahlt und wie verhält es sich im Anschluss mit dem Mutterschutzgeld (bekomme ich vom Arbeitgeber) Grüße
Hallo, Die Leistungen der PKV sind komplett steuerfrei, das gilt auch für das Krankentagegeld. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt wie das Krankengeld aus der GKV, d.h. es muss bei der Einkommensteuer-Erklärung überhaupt nicht angegeben werden. Das MG bekommen Sie ganz normal (wenn die Krankheit im Zusammenhang mit der SchwS steht) Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Genauso wie andere Lohnersatzleistungen, es wirkt progressionserhoehend.
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