Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versteuerung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Versteuerung

Lovie

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Hallo, Ich bin bei AG A in vollzeit angestellt, in Elternzeit und arbeite dort nicht. Es sind noch einige urlaubstage offen. Bei AG B arbeite ich in Teilzeit. Elterngeld Beziehe ich keines mehr. Ich habe Steuerklasse 1. Ich habe vor, den Vertrag von AG A während der elternzeit zu beenden. Wie wird die Auszahlung der urlaubstage von AG A versteuert?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Lohnsteuerklasse 1 mit Kind - eher nicht (2 für Alleinerziehende). Der AG 1 rechnet über Lohnsteuerkarte ab - dann wohl mit der 6. Liebe Grüße NB


mellomania

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normal. du erhälst die resturlaubstage mit der letzten abrechnung ausbezahlt. da du kein elterngeld mehr beziehst, ist das nicht von belang.


Lovie

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Eh, doch ist das für mich von Belang, ob das mit Steuerklasse 1 oder 6 versteuert wird! Das sind viele hundert Euro!


chrissicat

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Du kannst nicht bei beiden Arbeitgeber zeitgleich mit Steuerklasse 1 abgerechnet werden, einmal muss Steuerklasse 6 angewendet werden. Du musst deinen Arbeitgebern (aktiv) mitteilen, wer für dich "Hauptarbeitgeber" (Steuerklasse 1) ist und wer dich mit "Nebenbeschäftigung" (Steuerklasse 6) abrechnen soll. Und dann zwingend für das Jahr eine Einkommensteuererklärung machen.


Lovie

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Bekomme ich die Differenz der Abzüge von Klasse 6 zu 1 dann mit der Steuererklärung zurück?


Mitglied inaktiv

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Nein so einfach zurück, gibt es die Lohnsteuer nicht. Du gibst alles in der Steuererklärung an, das Gesamteinkommen wird dann versteuert und dann die gezahlte Lohnsteuer gegen gerechnet. Die Differenz gibt es dann


QueenMum

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Rechne das doch mal bei z.B. Nettolohn.de aus. Da gibt man einfach den zu erwartenen Lohn ein inklusive dieser Zahlung und dann weißt du was für dich im Jahr in deiner Steuerklasse anfällt. Die Steuerlast bleibt ja gleich auch wenn du einmal mit 6 versteuert wirst, wird ende des Jahres mit der 1 gerechnet. Dann wird der Freibetrag abgerechnet und die abzusetzenden Kosten wie Fahrtkosten, Kinderbetreuung usw.


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