Lovie
Hallo, Ich bin bei AG A in vollzeit angestellt, in Elternzeit und arbeite dort nicht. Es sind noch einige urlaubstage offen. Bei AG B arbeite ich in Teilzeit. Elterngeld Beziehe ich keines mehr. Ich habe Steuerklasse 1. Ich habe vor, den Vertrag von AG A während der elternzeit zu beenden. Wie wird die Auszahlung der urlaubstage von AG A versteuert?
Hallo, Lohnsteuerklasse 1 mit Kind - eher nicht (2 für Alleinerziehende). Der AG 1 rechnet über Lohnsteuerkarte ab - dann wohl mit der 6. Liebe Grüße NB
mellomania
normal. du erhälst die resturlaubstage mit der letzten abrechnung ausbezahlt. da du kein elterngeld mehr beziehst, ist das nicht von belang.
Lovie
Eh, doch ist das für mich von Belang, ob das mit Steuerklasse 1 oder 6 versteuert wird! Das sind viele hundert Euro!
chrissicat
Du kannst nicht bei beiden Arbeitgeber zeitgleich mit Steuerklasse 1 abgerechnet werden, einmal muss Steuerklasse 6 angewendet werden. Du musst deinen Arbeitgebern (aktiv) mitteilen, wer für dich "Hauptarbeitgeber" (Steuerklasse 1) ist und wer dich mit "Nebenbeschäftigung" (Steuerklasse 6) abrechnen soll. Und dann zwingend für das Jahr eine Einkommensteuererklärung machen.
Lovie
Bekomme ich die Differenz der Abzüge von Klasse 6 zu 1 dann mit der Steuererklärung zurück?
Mitglied inaktiv
Nein so einfach zurück, gibt es die Lohnsteuer nicht. Du gibst alles in der Steuererklärung an, das Gesamteinkommen wird dann versteuert und dann die gezahlte Lohnsteuer gegen gerechnet. Die Differenz gibt es dann
QueenMum
Rechne das doch mal bei z.B. Nettolohn.de aus. Da gibt man einfach den zu erwartenen Lohn ein inklusive dieser Zahlung und dann weißt du was für dich im Jahr in deiner Steuerklasse anfällt. Die Steuerlast bleibt ja gleich auch wenn du einmal mit 6 versteuert wirst, wird ende des Jahres mit der 1 gerechnet. Dann wird der Freibetrag abgerechnet und die abzusetzenden Kosten wie Fahrtkosten, Kinderbetreuung usw.
Ähnliche Fragen
Hallo, Frau Bader, stimmt es, dass man das Geld, das man während des Mutterschutzes bekommt, nachträglich versteuern muss (Lohnsteuer)? Ist das nicht unfair? Man bekommt doch sowieso nur das Netto-Gehalt, also das, was man normalerweise NACH Steuerabzug hat! Vielen Dank für die Antwort, Nina.
Hallo, folgende Frage: Ich bin als Angestellte privatversichert und liege nun schon 10 Wochen im Krankenhaus. Bis zur Entbindung werde ich im Krankenhaus bleiben. Krankenhaustaggeld muss, soweit ich informiert bin nicht versteuert werden. Wie aber sieht es mit meinem Krankentagegeld aus, welches mein privater Krankenversicherer an mich ausza ...
Sehr geehrte Frau Bader, angenommen ich darf meinen Dienstwagen ohne Kostenbeteiligung mit in die Elternzeit nehmen. Wie wird dieser in der Elternzeit versteuert? Besten Dank für eine kurze Info & freundliche Grüße, Kornblume2016
Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe in 4 Wochen in Mutterschutz und mein Arbeitgeber erlaubt mir voraussichtlich die Nutzung meines Firmenwagens bis Ende des Muschu. Momentan versteuere ich den Firmenwagen per 1% Regelung und auch folgende zwei Posten: Whg/Arbeit ST+SV pfl und Whg/Arbeit p. St. Fallen für die Berechnung des Mutterschutzgeldes (Du ...
Liebe Frau Bader, mein Mann hat seit dem 09.05. Elternzeit. Hier hat er passend vor dem 08.05. seinen Dienstwagen mit privater Nutzung an den AG zurück gegeben. Dennoch wurde ihm der volle Monat versteuert. Der AG meint, das wäre so rechtens, auch wenn er den Dienstwagen nur ca. eine Woche nutzen konnte. Ist das korrekt? Vielen Da ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes
- Elternzeit anmelden
- Elternzeit anmelden
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad