MucMel
Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe in 4 Wochen in Mutterschutz und mein Arbeitgeber erlaubt mir voraussichtlich die Nutzung meines Firmenwagens bis Ende des Muschu. Momentan versteuere ich den Firmenwagen per 1% Regelung und auch folgende zwei Posten: Whg/Arbeit ST+SV pfl und Whg/Arbeit p. St. Fallen für die Berechnung des Mutterschutzgeldes (Durchschnitt letzte 3 Gehälter inkl. Firmenwagen 1%) auch die beiden weiteren Posten an, d.h. die Versteuerung des Arbeitsweges? Diese beiden Posten würden meiner Meinung nach wegfallen, da ich ja nicht mehr in die Arbeit fahre. Es würde nur noch die 1% Versteuerung anfallen während der Zeit. Ist dies korrekt? Herzlichen Dank und liebe Grüße
Hallo, ich bin kein Steuerberater. Liebe Grüße NB
Kornblume2016
Hallo, das ist so korrekt für die vollen Monate in denen du in muschu bist. Beispiel: du gehst am 3.3. in Mutterschutz, dann musst du den März noch komplett inklusive Fahrtweg versteuern. Der Firmenwagen steht dir rechtlich übrigens zu während des Mutterschutzes!!
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