Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, in einer Antwort vom 09.12. an ein Mädel schreiben sie das ein Kleinbetireb keine bes. Kündigungsfrist hat. Ich dachte immer da wenn man im EU ist kann der Chef nicht kündigen?! Bei mir ist so 1 Azubi, 1 Ganztagskraft, 3 Teilzeit, mit mir 2 EU, 1 Putzfrau. Mein EU endet zum 30.01.05. Kann der Chef dann erst am ersten Arbeitstag mit Einhaltung der gesetzl. Frist kündigen? oder kann er dies auch jetzt schon, sodass ich am 1.2.05 erst gar nicht mehr hinmuss? Vielen Dank für die Beantwortung.
Hallo, achtung, nicht alles durcheinander werfen. Also: Besonderen Kü-Schutz im EU u wegen SS haben alle. Aber das KSchG gilt nur ab 10 Mitarbeiter (ab 01.01.04). Bei einem Kleinbetrieb kann man also nach dem EU gekündigt werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Zimpi ! Soweit ich weiss, darf dir dein AG erst am ersten Tag deiner Beschäftigung (in dem Fall am 01.02.05) die Kündigung zukommen lassen und muss sich dann an die gesetzliche Kündigungsfristen halten (ich glaub das sind dann 14 Tage), d.h. er kann dich eigentlich frühestens zum 15.02.05 kündigen. Mal schauen, was Fr. Bader sagt. LG ILeana
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