Hallo Frau Bader, ich bin mit meinem AG in Gesprächen zu einem Auflösungsvertrag wg. BurnOut. Nun hat man mir einen Auflösungsvertrag zum 29.Februar mit 4 monatiger Freistellung angeboten. Mein Mutterschutz beginnt am 1.März, vorauss. ET=12.April 2016. Nun meine Frage: Was passiert nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses? Muss/Kann ich mich Arbeitslos melden im Mutterschutz? Übernimmt meinen KK den Verischerungsschutz? Bekomme ich dann überhaut Mutterschaftsgeld? Oder wäre es besser den Vertrag erst zum ET auflösen zu lassen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von Fina0107 am 17.09.2015, 13:46