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Ich habe eine Frage zum Thema Souailversicherung. Ausgangssituation: Paar verheiratet, bekommt vorraussichtlich Anfang März das erste Kind Er privat Krankenversichert mit Jahreseinkommen 62000 Sie freiwillig gesetzlich Krankenversichert mit Jahreseinkommen 65000 Wenn ich es richtig verstanden habe, kann mit der Geburt ausgesucht werden, ob wir das Kind privat gegen Beitrag bei ihm versichern wollen, oder gesetzlich kostenlos bei Ihr versichern wollen, da Ihr Gehalt über dem Einkommen des Mannes liegt. Für Sie muss in den Monaten wo Sie nicht arbeitet der Höchstsatz der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung während der Elternzeit von derzeit 343,24 Euro zahlen. 1. Frage dazu: Wenn Sie ab dem 2. Jahr der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten geht, dann fällt ihr Einkommen unter meines, ist das Kind dann ab dem Zeitpunkt dann privat bei mir Kranken zu versichern, oder gilt hier die Regel, dass das Kind unbeschränkt (bis zur Aufnahme es eigenen Beschäftigungsverhältnisses) bei der Mutter gesetzlich Pflichtversichert bzw. familienversichert ist? 2. Frage: Vorausgesetzt Sie möchte 3 Jahre nur für das Kind da sein, und Er hat eine Firma. Bestände die Möglichkeit in dieser Firma ein 2. Beschäftigungsverhältnisses nach dem auslaufen des Elterngeldes über 470 Euro aufzunehmen, damit Sie gesetzlich Pflichtversichert ist. Muss der Arbeitgeber des eigentlich 1. Beschäftigungsverhältnisses dazu zustimmen? Sprich: 1-36 Monat bei 1. Arbeitgeber als Elternzeit beantragen 1-12 Monat Elterngeld bekommen / aber 343 Euro Beitrag zur GKV zahlen müssen 13-36 Monat bei 2. Arbeitgeber 470 Euro verdiehnen und Beiträge zur GKV werden darüber abgeführt / 1. Arbeitsverhältniss ruht ja noch bis Monat 37 Danke schonmal vorab für die Info.
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