Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versicherung hilfeeeeee

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Versicherung hilfeeeeee

Mitglied inaktiv

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Hallo ich habe ein riesen problem und zwar bin ich verheiratet bzw dachte ich bis freitag das ich geschieden bin. NUn war ich mit dem papa meines kindes ( noch 3 wochen bis zum ET) auf dem standesamt wegen einer vaterschaftanerkennung. dort stellte sich heraus das ich laut deutschem recht noch nicht geschieden bin da die scheidung in Kosovo durchgeführt wurde. So das heisst jetzt normalerweise würde in der geburtsurkunde meiner kleinen mein NOCH mann drinn stehen. Das möchte ich bzw mein freund auf gar keinen fall. zwar weiß mein freund das mand as auch wieder ändern kann sobald die scheidung durch ist das dauert hier in deutschland jetzt so ca 6 wochen da wäre die kleine 3 wochen alt ca. jetzt meine frage 1 bekomme ich ohne geburtsurkunde ja mein mutterschutzgeld den rest nicht kein kindergeld und eltergeld kann ich ja erst dan beamntragen wen die urkunde da ist. so ist meine kleine jetzt solange nicht versichert ud ich kann nicht zum arzt mit ihr?? das mit dem geld ist jetzt erstmal neben sache aber ich muss ja die u untersuchungen mache ect was kann ich tun ;(??? Bzw bekomme ich das mutterschutzgeld diese restlichen acht wochen auch nachbezahlt???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zu klären ist ob die Scheidung nach dt. Recht anerkannt wird. Dann ist es alles kein problem u geht auch rückwirkend. Wobei es doch für das MG, KG u EG egal ist - Problem hierbei könnte nur die fehlende Unterschrift sein Lieb Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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hallo vielleicht geht es ja doch schneller als gedacht und wenn nicht dann ist es halt so und sollte kein riesen problem für euch darstellen,denn es kann ja geändert werden! zum arzt kannst du trotzdem gehen,wir lesen dann erstmal die kv der eltern ein, rezepte gibt das dann erstmal grünen und wenn die karte vom kind da ist bekommt man das geld von der apo wieder. viele kinder haben 2 monate keine karte das die kv sich so viel zeit lässt!!! also das ist das geringste problem!


Lina_100

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Hallo, Du bist geschieden, es geht nur um die Anerkennung der Scheidung in Deutschland nicht um eine erneute Scheidung. Ruf bei deiner KK an und erkundige dich, ob du vorab die Bearbeitung in Gang bringen kannst und dann nur noch die Geburtsurkunde nachreichst. Gilt auch für das Mutterschaftsgeld. Kindergeld meine ich ist kein Problem solange es nicht mehr als 2 Monate nach der Geburt dauert. Schau wegen der Frist für rückwirkende Zahlungen auf der Homepage der Familienkasse nach. VG


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