Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versetzung wegen fehlender Immunität mit Mutterschutzgesetz vereinbar?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Versetzung wegen fehlender Immunität mit Mutterschutzgesetz vereinbar?

t-t-t-t

Beitrag melden

Hallo sehr geehrte Frau Bader, eine Frau, die in einer Kindertagesstätte für Kinder von 0-14 Jahren beschäftigt ist, hat keine Immunität gegen Mumps und Zytomegalie. Dadurch hat sie natürlich ein Berufsverbot für die Arbeit mit Kindern im Vorschulbereich erhalten. Nun soll sie in dieser Zeit in einen Hort für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren versetzt werden. Die Betriebsärztin hat auf Anfrage ein erhöhtes Risiko für die Schwangere bestätigt. Wie ist dies mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar und welche Möglichkeiten gibt es für die Mutter in einem Bereich eingesetzt zu werden, in dem die Gefährdung nicht besteht (Annahme eines großen Trägers)? Kann eine Versetzung in einen Hort durch die Schwangere abgelehnt werden? Vielen Dank für ihre Mühe im Voraus. Mit freundlichen Grüßen t-t-t-t


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich bin kein Arzt. Entweder es besteht auch im Hort Gefahr für Mutter und Kind, dann geht es Beschäftigungsverbot auch hierfür. Wenn nicht, dann nicht. Lesen Sie mal hier: http://www.diag-mav-pb.de/medien/anhaenge/k6_m37907.pdf Danach geht Zytomegalie ab drei. Hiernach gaht Mumps noch nicht mal bei Schulkindern: http://schuleundgesundheit.hessen.de/fileadmin/content/Rechtsvorschriften/Erlass_Mutterschutz_endgueltig_091215.pdf Liebe Grüsse, NB


t-t-t-t

Beitrag melden

Vielen Dank Frau Bader! Sie haben mir sehr weitergeholfen. Anhand Ihrer verlinkten Seiten konnte ich weiterrecherchieren. Für all die unter euch, die einmal das selbe Problem haben sollten sei gesagt, dass die unterschiedlichen Bundesländer die Frage der Gefährdung durch Mumps und Masern sehr unterschiedlich bewerten. So ist beispielsweiße in Baden-Württemberg und Berlin eine Weiterbeschäftigung trotz fehlendem Schutz im Bereich ab 6 Jahren möglich, während dies in Hessen und Thüringen untersagt ist. Liebe Grüße t-t-t-t


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe eine Festanstellung als Kinderkrankenschwester in der geschlossenen stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie. Da ich CMV und Ringelrötel​ negativ bin und die Tätigkeiten dort im allgemeinen ein zu großes Risiko für eine Schwangere darstellt wurde ich Klinik intern vers ...

Schönen guten Tag, wie sieht es aus wenn die Ehefrau als Bundesbeamtin in die USA versetzt wird. Steht dem Vater der sich aufgrund seiner 2 Kinder in Elternzeit befindet und mitzieht dann Elterngeld zu bzw. der Familie dann auch Kindergeld ?

Sehr geehrte Frau Bader, am 1.4.2023 wäre mein erster Arbeitstag als Verkäuferin. Gestern habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und habe es auch gleich meinem neuen Arbeitgeber mitgeteilt. Er sagte mir, dass er mich deswegen nicht kündigt (kann er ja auch nicht) aber er in der Filiale, in der ich anfangen hätte sollen, keine Liege stellen ka ...

Leider habe ich und eine Kollegin gerade große Probleme mit unserem Arbeitgesber. Wir sind in einer Festanstellung (sozialverischerungsabgaben, Urlaubsanspruch, bezahlte Krankheitstage,..), werden aber nach unserer erbrachter Leistung bezahlt, sprich nur welche Stunden wir geleistet haben bekommen wir vergütet (arbeiten in einem MVZ für Psychothera ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 8 Woche schwanger. Mein AG erstellt mein Einsatzplan immer wöchentlich. Jetzt hat er mich an einem Tag etwas mehr als 9Std. eingeplant. Ist das rechtens? Zudem entstehen, nicht durch mein verschulden, 20min im Minus. Mein Arbeitgeber sagt, dass diese dann in den nächsten Wochen abgearbeitet werden k ...

Hallo Frau Bader, Meine Schwester ist Erzieherin und hat keine CMV Immunität. Laut Ihrer Frauenärztin hat sie ein vorläufiges Beschäftigungsverbot und im Brief vom Betriebsarzt steht bedingt geeignet laut Mutterschutzgesetz. Folgendes steht im Brief: Es besteht aufgrund Immunitätslage ein absolutes Beschäftigungsverbot für die Betreuung von Kin ...

Guten Tag Heute habe ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert. Ich arbeite als Krankenschwester auf einer akut psychiatrischen Station. Natürlich darf ich da nun nicht mehr arbeiten. Ich werde deswegen auf eine offene Station versetzt. Das ist auch voll in Ordnung. Das Problem ist nun, dass ich dort ja aber um einige ...

Sehr geehrte Frau Bader,   Während den Stillzeit greift ja das Mutterschutzgesetz. Ich weiss, dass nach 12 Monaten kein Recht mehr auf bezahlte Stillpausen besteht.  Aber wie ist es mit den restlichen Punkten des Mutterschutzgesetzes? Meine Tochter ist 15 Monate alt und wird noch gestillt. Laut Mutterschutzgesetz darf ich an Wochenenden u ...

Sehr geehrte Frau Bader,   meine Frage bezieht sich auf meine Rechte laut Mutterschutzgesetz während der Stillzeit. Mein Sohn (17 Monate) wird noch relativ häufig gestillt. Er geht seit einigen Wochen in die Kita, was gut funktioniert, weshalb ich bald wieder arbeiten möchte (Teilzeit in Elternzeit als Operationstechnische Assistentin). Ich ...

Hallo, ich 31, alleinerziehend bin krankenschwester in der Zeitarbeitsfirma welche deutschlandweit vertreten ist und mehrer Standorte hat. Ich bin aktuell in Elternzeit bis Juli. Jetzt ist es so, das ich Februar weiter wegziehen werde nach Herford dort wäre der Standort Bielefeld dann für mich zuständig. Als ich das erste Mal nachfragte Sag ...