Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versetzung nach Elternzeit

Frage: Versetzung nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, Ende September endet meine Elternzeit. Meine Vertretung war befristet eingestellt, ihr Vertrag endet dann Ende September. Nun hatte ich heute Gespräch beim Chef, meine Vertretung soll auf der Stelle (Finanzbuchhaltung) bleiben, ich bekomme eine gleichwertige Position in einer anderen Abteilung. So weit so gut, die neue Stelle interessiert mich, auch, weil mein alter Chef mich ja offensichtlich nicht mehr haben möchte. Aber das Gehalt wurmt mich. Ich bekomme von meinem alten Gehalt nur noch 80% als Fixum, der Rest 20% nach Ermessen. Nun meine Fragen: 1. Kann ich auf die Finanzbuchhaltungsstelle bestehen? Schließlich ist der Arbeitsplatz ja nicht weggefallen und meine Vertretung wurde nur für die Zeit der Elternzeit befristet eingestellt. 2. Heißt "gleichwertig" in bezug auf die Stellen auch dasselbe Gehalt? Ich bin nämlich dieser meinung! Mit der neuen Situation kann mein Gehalt ja niedriger ausfallen als vorher. 3. Muss ich den Änderungsvertrag unterschreiben bzw. welche Konsequenzen drohen mir, wenn ich das nicht tue? Vielen, vielen DAnk für Ihre Antworten. LG Mandy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wichtig ist erst einmal, was im Vertrag zur Stelle steht. Danach richtet sich auch, ob man Sie versetzen kann.Weniger Lohn geht auf keinen Fall.Einen Änderungsvertrag würde ich nicht unterschreiben. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank fpr die schnelle Antwort. WElchen Vertrag meinen Sie, den alten, den Neuen oder den meiner Vertretung? Würden Sie mir raten mich mit einem Anwalt auseinanderzusetzen? Viele Grüße


Mitglied inaktiv

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Hallo, Sie meinen bestimmt den existierenden Vertrag. HIer steht: "Die Einstellung erfolgt als Finanzbuchhalterin. Bei Bedarf sind auch andere zumutbare Tätigkeiten zu leisten. Als Arbeitsort gelten die Geschäftsräume der Hoffrichter GmbH in Schwerin". Das heißt also, ich kann nicht auf die Fibu-Stelle bestehen, oder? Wenn ich den Änderungsvertrag nicht unterschreibe aufgrund des niedrigeren Gehaltes, was passiert dann? Ein Anwalt wäre sicherlich von Vorteil, oder? Viele Grüße


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