Charlotte2016
Hallo Frau Bader, meine derzeitige Situation: Mein Kind wird soll am 12.1.2016 zur Welt kommen. Ich bin mit meinem jetztigen Arbeitgeber im Streit, da er mir versucht hat zu kündigen (betriebsbedingt, was nicht rechtswirksam wurde, da ich ihn am nächsten Tag von Schwangerschaft in Kenntniss gesetzt habe). Er besteht aber immer noch auf die Wirksamkeit, nur wegen Schwangerschaft besteht natürlich derzeit das Arbeitsverhältnis weiter. Ich bin derzeit im BV. Mutterschutz beginnt am 30.11.. Ich will: Elternzeit beantragen und nach etwa einem Jahr (oder auch etwas später/früher) wieder Teilzeit arbeiten (werde mir dann wohl einen neuen AG suchen müssen). Fragen: 1) Für welchen Zeitraum ist es geschickt die Elternzeit zu wählen, bzw. das EG auszahlen zu lassen. Da ich befürchte, dass mein AG mich kündigt sobald ich die EZ verlasse, bzw. auch keiner TZ-Beschäftigung bei einem fremden AG zustimmen wird. Er wird mir wohl in keiner Weise entgeegenkommen. Frage ist also 1 Jahr oder 2 Jahre beantragen und Auszahlung auf 1 Jahr? oder splitten? 2) Ist es geschickt zu kündigen nach der Elternzeit oder soll ich mal abwarten was passiert? Wegen evtl. Abfindung? Aber ich will da auch nciht mehr hin müssen. 3) Ich habe aus diesem Jahr noch viele Urlaubstage, wann muss er mir diese auszahlen? Seit Mai bin ich krank (6 Wochen) und danach ins BV gegangen. Was denken Sie ist geschickt in meiner Situation? Ich bin froh über jede Hilfe. Besten Dank vorab.
Hallo, er besteht auf die Kündigung - isttdie Unwirksamkeit offiziell festgestellt? 1. Dann würde ich 3 Jahre nehmen u mir in der EZ etwas bei jmd. anderem suchen 2.Abwarten 3.Auszahlung erst bei Beendigung des Vertrages Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich kann Dir zwar Deine Fragen nicht beantworten aber ich würde auf keinen Fall selbst kündigen, da du sonst Sperren vom Arbeitsamt und allem bekommst und am Ende vielleicht mehr Nachteile hat. Wenn er dich "loswerden" will, wird er dir vermutlich nach Ende der Elternzeit fristgemäß kündigen. Wenn er das nicht macht, hättest Du Deinen Job halt noch. LG. Lilly
Mitglied inaktiv
Wenn Du wirklich Teilzeit arbeiten willst, dann nimm um Gottes Willen 3 Jahre Elternzeit. So lange kannst Du zwar kündigen, zB wenn Du einen anderen AG gefunden hast, dein jetziger Dich aber nicht. Wenn Du nur 1 Jahn nimmst, kann er dir am ersten Arbeitstag die Kündigung überreichen - egal ob Du dann schon einen Job hast oder nicht. Innerhalb der Elternzeit kannst Du immer noch Teilzeit arbeiten, Verlängern ist aber nicht so einfach möglich. Ich täte es auf ein Jahr auszahlen lassen. Krankenversichert bist Du eh solange wie Du in EZ bist - da Du ja einen Arbeitgeber hast. Und der einzige sinnige Grund warum man Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen kann, ist wenn man sonst nicht krankenversichert ist, zB weil das Arbeitsverhältnis ausgelaufen/beendet wurde. oder aber wenn man vor hat schon im ersten Jahr Teilzeit zu arbeiten nun mit dem neuen Elterngeld Plus. Urlaubstage muss er nach der EZ auszahlen oder wenn Du das Arbeitsverhältnis beendest.
Charlotte2016
Erst einmal Danke für die Einschätzung. Bezgl. des Urlaubs noch eine Frage: Verfallen meine Urlaubstage aus 2015 nicht irgendwann? Eine Option bei meinen AG auch nur noch einen einzigen Tag noch zu arbeiten existiert nicht!! Daher muss ich wohl kündigen. Wenn ich 3 Jahre Elternzeit habe und 1 Jahr Elterngeld, muss ich ja eh nach spätestens 13-14 Monaten arbetien, sprich kündigen, da es sonst finanziell schwierig wird. Seht ihr eine andere Lösung? Danke und viele Grüße
Mitglied inaktiv
Kommt drauf an, Du kannst auch, mit Zustimmung des AG, innerhalb der EZ bei einem anderen AG arbeiten. Oder aber, Du meldest halt erst einmal 3 Jahre bei ihm un nutzt dann das Jahr wo Du Elterngeld bekommst um dir einen anderen Arbeitgeber ganz in Ruhe zu suchen. Wie gesagt, kündigen kannst Du dann immer noch. Sollte es aber wider Erwartung finanziell doch nicht so eng werden, weil zB Wohngeld oder erhöhtes Kindergeld das nötigste auffangen, dann kannst du die 3 Jahre doch daheim nutzten. In einigen Gegenden ist es auch noch möglich dann innerhalb der Ez Hartz4 zu beziehen - das ist aber mitunter eben vom Berater abhängig. Udn eben davon wie eure Situation ansonsten ist. Diese Optionen würden dir aber theoretisch offen stehen, ob es klappt kannst Du dann in Ruhe herausfinden in der zeit wo Du EG bekommst. und hast erst einmal sicher, 3 Jahre habe ich einen AG, der ist mir sicher, bei dem muss ich aber auch dann nicht arbeiten wenn es andere Möglichkeiten gibt. Kündigst du, ohne das du einen neuen AG hast, bekommst Du dagegen unter Umständen eine Sperre beim Arbeitsamt. Nimmst Du nur ein Jahr, musst Du wieder arbeiten bei deinem alten AG - außer Du kündigst dann 3 Monate vorher. Wenn man nämlich zum Ende der Elternzeit kündigt, ist die Frist fast immer länger als wenn Du innerhalb der Elternzeit kündigst. Da musst Du halt schauen ob da eine Frist von 4 Wochen langt. Und solltest Du innerhalb des nächsten Jahres wieder schwanger werden, kann es sein - je nachdem wann Kind Nr2 kommt, das du ohne zu arbeiten beim zweiten das gleiche oder fast das gleiche Elterngeld wieder bekommst. Und das volle Mutterschaftsgeld - auch das ohne wieder arbeiten zu müssen - bei richtigem Timing. Du siehst, es stehen dir eine Mengen Wege offen - mit der langen EZ kannst du die eher ausschöpfen als wenn Du nur ein Jahr nimmst. Und, der Urlaub verfällt erst im Folgejahres des Jahres in dem Deine EZ endet.
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