Sabine0306
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, ich habe einen kleinen Sohn und arbeite deswegen bereits 4 Tage in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber. Nun ist es so, dass mein Vater bereits sehr betagt ist und (nicht nur kurzfristig) meine Hilfe im täglichen Leben benötigt. Ich würde daher gerne meine wöchentliche Arbeitszeit von 24 Stunden auf 18 Stunden gem. dem Teilzeit- und Befristungsgesetz reduzieren. Ist dies ein ausreichend triftiger Grund, um diese Verringerung durchzusetzen? Ich arbeite weitgehend selbstständig und muss mich nicht mit Vorgesetzten oder Kollegen abstimmen. Über eine kurze Nachricht von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hallo, sind Sie in EZ etc.? Liebe Grüße NB
Sabine0306
Hallo, nein, ich bin nicht mehr in EZ sondern arbeite wieder ganz normal. Liebe Grüße
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Hallo Frau Bader, ich gehe bald für 3 Jahre in Elternzeit. Dafür habe ich Anspruch auf 12 Monate Basis-Elterngeld. Mein Mann würde im ersten Lebensjahr gleichzeitig gerne mit mir auch ein paar Monate Elternzeit nehmen. Jetzt habe ich gelesen, dass ab 1.4. die Regelung gilt, dass man nicht mehr gleichzeitig das Basis-Elterngeld bezi ...
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Die Wirtschaftliche Jugendhilfe fördert finanziell die Plätze bei Betreuung von Kindern bis 3 Jahre bei Kindertagespflegepersonen. Die Auszahlung erfolgt ab 2025 an die Eltern, diese sollen dann die Förderleistungen an die Tagesmutter weiterleiten. ist dies Zulässig? Wenn nein, bitte ich um das AZ des Urteils.
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