Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verlängerung Elternzeit

Sunny1979

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Hallo Frau Bader und Forumsteilnehmer, Ich habe eine Frage zur Beantragung der EZ beim AG. Mein Mann ist noch bis zum 30.11.15 in der insgesamt 2-jährigen EZ für unsere Tochter, d.h. ab 01.12.15 müsste er wieder arbeiten gehen. Nun erwarten wir wieder Nachwuchs - ET 26.02.2016 - und mein Mann möchte durchgängig weiter in EZ bleiben und auch fürs 2. Kind wieder 2 Jahre EZ machen. Meine Fragen: 1) Es ist doch richtig, dass man um ein 3. Jahr verlängern kann? 2) Wann sollte man diese Verlängerung beantragen (Stichwort Kündigungsschutz)? 3) Sollte er ein komplettes Jahr verlängern o. nur bis zum ET (ca. 3 Monate) und dann wieder 2 neue Anspruchsjahre nehmen? Herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe! LG Sunny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Er kann mit Frist 7 Wo. Verlängern. In Hinblick auf die Tatsache, dass er bei Kind 2 2 Jahre aufheben kann, würde ich 3 Jahre nehmen. Liebe Grüße NB


Sunny1979

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Nun muss ich meine Fragestellung ändern, da wir nun bemerkt haben, dass mein Mann damals keine 2 Jahre EZ beantragt hatte, sondern nur 22 Monate. Ändert das etwas an seinem Anspruch auf Verlängerung? LG Jana


Sunny1979

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Kann keiner helfen bzgl. meiner Frage? LG sunny


Sternenschnuppe

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Wann ist Kind 1 geboren?


Sunny1979

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Kind 1 wurde am 16.11.2013 geboren. Mein Mann hat vom 15.02.2014 bis 01.12.2015 EZ bei AG eingereicht. LG Sunny


Sternenschnuppe

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Dann wurde das 3. Jahr ja schon angefangen. Theoretisch kann er es aber verlängern beim AG. Sollte er zügig machen und sich sozusagen "korrigieren"


Sunny1979

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Vielen Dank für deine Anwort Sternenschnuppe. Achso, dann geht es also um Lebensjahre des Kindes und nicht um die beantragten Jahre? Das 3. Jahr (LJ) würde doch erst am 16.11.2015 anfangen. Sorry wenn ich auf dem Schlauch stehe :-( Und sollte er dann direkt 12 Monate nehmen oder nur die benötigten Monate bis zur Geburt Kind 2 und dann EZ für das 2. Kind beantragen?


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