ReginaHo
Hallo Frau Bader, ich habe mich nach der Geburt meines Sohnes (21.04.2016) für zwei Jahre Elternzeit entschieden (endend somit am 20.04.2018). Diese möchte ich nun verlängern (wegen noch fehlender Kinderbetreuung). Soweit ich weiß, muss ich die Verlängerung bis spätestens 7 Wochen vor Ablauf der ersten Elternzeit beantragen. Eine Zustimmung des Arbeitegebers soll dann nicht erforderlich sein. Meine Frage: Muss ich die Elternzeit um ein volles Jahr auf insgesamt drei Jahre (bis 20.04.2019) verlängern oder kann ich dies auch für z B nur 9 Monate oder ein beliebiges Datum (zB 31.10.2018) tun - ohne dass dies irgendwelche negativen Auswirkungen (zB Zustimmungserfordernis des Arbeitgebers) für mich hat? Besten Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Regina Ho.
Hallo, das können Sie indiv. so machen, wie Sie möchten. Es ist ein beliebiges Datum möglich. Liebe Grüße NB
mellomania
es kommt darauf an, wo du arbeitest. im schuldienst ist das freie ende nicht wählbar, ohne die ferienregelung zu beachten. ansonsten geht das. das zählt dann als zweiter abschnitt. den rest musst du, wenn, dann aber am stück als dritten abschnitt nehmen
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