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Hallo Frau Bader, sie haben mir ja schon gesagt, das man die EZ bei Überschneidung der Kinder hintendranhängen kann. (Hier: 1. Kind geb. April 2002, 2. Kind Geb. Dez. 2005... ergo 4 Monate "verloren") Sie meinten, das man diese 4 Monate dranhängen kann mit Zustimmung des AG. Kann der AG seine Zustimmung auch verweigern und wenn ja, was kann man da machen? LG Peeka
Hallo, ja, kann er u Sie können nichts dagegen tun. Liebe Grüsse, NB
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