Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Elternzeit

Frage: Verlängerung der Elternzeit

Magdalena12345

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Hallo, meine Frage was man machen kann wenn sich das Kind in der Eingewöhnungszeit nicht an die Einrichtung gewöhnt und ich zum vereinbarten Zeitpunkt deswegen nicht arbeiten kann. Kann man die Elternzeit verlängern oder wie ist es am besten zu handeln. Ich bedanke mich sehr.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn noch Elternzeit übrig ist, müssen Sie diese verlängern. Problem ist jedoch, dass die Frist hierfür sieben Wochen sind. Hier kann entweder eine Absprache mit dem Arbeitgeber getroffen werden oder Resturlaub genommen werden. Liebe Grüße NB


Suomi

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Wie lange hast Du EZ beantragt gehabt? Wenn Du 2 Jahre hattest kannst Du einfach das 3. Jahr ohne Zustimmung Deines AG anhängen.


Magdalena12345

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Ich hatte 2 Jahre EZ beantragt, diese sind am 05.11. rum. Mir ist bekannt, dass eine Verlängerung der EZ 7 Wochen vorher beantragt werden soll. Aber jetzt ist die Frist ja schon rum, ich konnte ja nicht wissen das 8 Wochen Eingewöhnung zu wenig sein werden. Ich weiß nicht was ich machen soll. Wie meinst du das einfach dranhängen?


Frau_H.

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Da bleibt dir nur, schnellstmöglich die Verlängerung einzureichen und mit dem Arbeitgeber zu sprechen, ob er entweder auf die 7-Wochen-Frist verzichtet oder du aber die verbleibenden Wochen bis dahin bspw mit Urlaub (unbezahlt/bezahlt) überbrücken kannst...


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