Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung der Elternzeit

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Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage wegen der Elternzeitverlängerung. Ich stehe in einem Arbeitsverhältniss und hatte 1 Jahr Elternzeit beantragt nun ist mein Sohn 7 Monate und nun fängt er an jeden Tag was dazu zu lernen und ich gehe in meiner Mutterrolle so sehr auf und merke das 1 Jahr so schnell um ist und ich gerne noch ein bischen mehr Zeit noch mit meinen Sohn Zuhause bleiben möchte. Ich würde meine Elternzeit nun noch gerne um 5 Monate verlängern so das ich denn gerne 1 Jahr und 5 Monate Zuhause geblieben bin. Ist dies möglich Frau Bader? Wenn ja was würde ich denn überhaupt noch an Elterngeld bekommen. Bis jetzt habe ich ca 520 Euro geht das denn nach Prozentewas ich denn noch bekomme oder muss ich die 5 Monate ohne Elterngeld überbrücken?


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du kannst verlängern, eltergeld gibt es aber keins mehr.


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Verlängern geht auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, da du nur 1 Jahr beantragt hast. Und Elterngeld gibt es auch nicht mehr. Je nach Bundesland evtl Landeserziehungsgeld.


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ich glaube, verlängern kann man ohne großartige zustimmung, nur verkürzen nicht. ich meine, das sagte mir mein boss seinerzeit....


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Schau z.B. mal hier: http://www.sozialhilfe24.de/elternzeit/dauer-verlaengerung-beendigung.html Da steht auch, das man sich für 2 Jahre festlegen muss, um dann z.B. das 3 Jahr weiter nehmen zu können. Legt man sich für z.B. nur 1 Jahr fest, bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers.


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ah so, dann hängt es mit der dauer zusammen, ich hatte 2 jahre und hätte dann verlängern können ( in der tat habe ich verkürzt, hat geklappt! )


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Meldet man Elternzeit an, muss man sich für 2 Jahre festlegen. Nimmt man da nur 1 Jahr, verzichtet man quasi auf das 2. Jahr. Eine Verlängerung von 1 auf 2 Jahre ist daher nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. (Verlängert werden kann so auch um 1 Monat und natürlich auch um 5. Es muss nicht das ganze Jahr sein) Hat man dagegen gleich 2 Jahre angemeldet, ist eine Verlängerung problemlos möglich. Ein Verkürzen ist immer nur mit Zustimmung des AG möglich. Elterngeld gibts dann keines mehr. Gruß Sabine


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