Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, am 19.03.2011 endet meine Elternzeit. Ich bin in einer Firma mit mehr als fünf Mitarbeitern angestellt. Gibt es ein Gesetz (und falls ja welches), dass eine Verlängerung der Elternzeit ermöglicht, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist? Mein Sohn bekommt vielleicht erst im August 2011 einen Kindergartenplatz und ich habe keine ausreichende Betreuungsmöglichkeit für ihn. Viele Grüße V. Weber
Hallo, nein. Sie können nur unbezahlten Urlaub nehmen, haben dann aber eine Lücke in der Rente und keine KK. Zäumen Sie es doch einmal andersherum auf: Sie haben einen Anspruch ab dem 3. Geb. des Kindes auf den KiGa-Platz. Ich würde da mal Ärger machen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wieviel Elternzeit von den 3 Jahren hast du denn dann schon in Anspruch genommen? Hast du 2 Jahre angemeldet, brauchst du die Verlängerung auf 3 Jahre (oder 2,5 Jahre oder 2 Jahre und ein paar Monate - wie du willst) auch nur wieder 7 Wochen vorher anzumelden. Hast du nur 1 Jahr angemeldet, dann brauchst du für die Verlängerung die Zustimmung deines AG. Nachzulesen im BEEG (§16) Hast du schon 3 Jahre angemeldet, dann kenne ich keine Verlängerungmöglichkeit (ausser unbezahltem Urlaub) Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo, am 19.03.2011 enden die kompletten drei Jahre der Elternzeit. Viele Grüße V. Weber
Mitglied inaktiv
Hallo Wenn Dein Chef da mitmacht, dann kannst Du um unbezahlten Urlaub bitten. Wie das aber mit der Krankenkasse etc ist weiss ich nicht. Mehr als drei Jahre Elternzeit und damit Beitragsfreiheit gibt es ja gesetzlich nicht.
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