Mitglied inaktiv
Guten Morgen Frau Bader, habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und möchte jetzt doch auch gleich das dritte Jahr dran hängen. Jetzt überlege ich wie ich den Brief formuliere. Ist es ok wenn ich schreibe "Aus familiären Gründen möchte ich die Elternzeit um das dritte Jahr verängern" ? Von meinem ersten Sohn habe ich auch noch das dritte Jahr. Damals habe ich auch zwei Jahre beantragt und dann hatte sich gleich meine Tochter angekündigt also bin ich dann von Elternzeit eins in Mutterschutz zwei gegangen. Wie ist das mit dem dritten Jahr vom ersten Kind habe ich da noch anspruch drauf. Wie lange dürfte ich das nehmen. Soll ich das jetzt in dem Brief erwähnen, dass ich das noch habe oder gar nichts dazu schreiben. Vielen Dank sie machen einen super Job. Bin immer gerne arbeiten gegangen 14 Jahre beim selben Arbeitgeber aber sie haben mir schon mal einen super Tipp gegeben bzgl. den Bezügen im Mutterschutz zwei. Das wollte nämlich mein Arbeitgeber nicht bezahlen. Aber dank ihrem Tipp bin ich zum Anwalt und nach einem Brief kam damals das Geld. Viele Grüße
Hallo, das muss man gar nicht begründen, kann es aber auch so wie Sie formulieren. Das 3. Jahr des 1. Kindes kann man mit Zustimmung des AG bis zum 8. LJ des Kindes nehmen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Versteh ich das richtig, dass man zB wenn das Kind vor der Einschulung steht, also mit 5 Jahren, nochmal den AG um Elternzeit "bitten" kann, ohne dass es jemals angesprochen wurde? Bin davon ausgegangen, dass man die Übertragung vor dem 2. Geburtstag beantragen muss... Gruß Sabine
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg ...
Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha ...
Hallo Frau Bader! Ich muss meine Elternzeit verlängern, da ich keinen Betreuungsplatz habe. Ich habe bisher ab Geburt 2 Jahre genommen (bis 30.10.2024). Da ich ich keinen Betreuungsplatz habe, würde ich gerne erstmal um 6 Monate verlängern, da die Möglichkeit besteht im Frühjahr 2025 einen Betreuungsplatz zu bekommen. Wenn dies aber nicht ...
Hallo, kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 22 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Betrieb hat circa 11 Mitarbeiter (schwankt) Für meine Vertretung wurde jemand (bessere Ausbildung in dem Bereich) eingestellt, der nach meiner Elternzeit andere Sachen in der Firma übernehmen sollte Seit über einem Jahr ver ...
Hallo Frau Bader, für meinen 6 jährigen Sohn (*2018) hatte ich damals ab Geburt 1 Jahr Elternzeit beantragt und dann nochmal verlängert. Ich hatte somit 17 Monate Elternzeit. Jetzt mache ich nochmal Elternzeit für ihn vom 15. August bis 14. Oktober. Der Antrag ist auch schon bestätigt. Falls finanziell möglich, hatte ich überlegt auch diese ...
Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit ...
Guten Tag, wir haben 3 Fragen. Zu uns, Basiselterngeld 1 Jahr und unser Sohn ist 9 Monate alt. Vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit beschäftigt. Nun läuft die Elternzeit im Dezember aus und wir überlegen, die Elternzeit zu verlängern. Zudem haben wir den Wunsch ein weiteres Kind zu bekommen und da ist uns wichtig, dass der Altersuntersch ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich meine Elternzeit verlängern. Bisher beantragt ist die Elternzeit bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Ich möchte meinen AG gerne so früh wie möglich über mangelnde Betreuungsmöglichkeiten informieren und um ein Jahr also bis 2026 verlängern. Ist das Zustimmungspflichtig beim 2. Antrag und muss m ...
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