Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung der Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ist es möglich, wenn ich mich jetzt beim Arbeitgeber festlege, 1 Jahr Eltenzeit in Anspruch zu nehmen (mein ET ist der 23.07.09, würde also am 24.07.10 wieder einsteigen), kurz vorher (z.B. im Juni 2010) eine Verlängerung um 3 bis 6 Monate zu beantragen? Oder muß man sich immer vorher verbindlich und rechtsbindend festlegen? Vielen Dank für Ihre Antwort schon im Voraus! LG, Maulwurf


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn man direkt weniger als 2 Jahre beantragt, besteht kein Anspruch auf verlängerung. Dann muss xer Ag dem zustimmen. Liebe Grüsse, Nb


Mitglied inaktiv

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Das ist ja fast lustig! Bei mir ist es haargenau dieselbe Konstellation inkl. der selben Tage, nur eben 2009 statt 2010. Und da die Kinderkrippen meist erst ab September die Kinder aufnehmen, habe ich auch das Problem, dass ich eventuell verlängern muss. Ich brauche also auch die Zustimmung meines AG zur Verlängerung (wenn er zustimmt, kann man das noch relativ kurzfristig machen). Ich wollte nicht 2 Jahre nehmen, denn dann muss mich mein AG nicht vorzeitig (nach einem Jahr) wieder einstellen. Also, wie Frau Bader schon gesagt hat, der AG muss zustimmen. Macht er aber meist immer, wenn ihr ein einigermaßen gutes Verhältnis habt, denn ihm ist ja nicht geholfen, wenn er Dich zur Rückkehr zwingt, während Du z.B. noch keinen Betreuungsplatz gefunden hast. Wenn Du skeptisch bist, was die Unterstützung Deines AG betrifft, dann beantrage lieber 2 Jahre oder regele in der Familie, was passiert, wenn Du nicht exakt ab Juli 2010 eine Kinderbetreuung hast oder irgend etwas anderes Dich am Wiedereinstieg in die Firma hindert. LG und alles Gute!


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