Klaudia1712
Guten Tag ich bin gerade noch bis 20.12.2016 in Elternzeit und bin bei zwei AG angestellt also ich soll am 21.12.anfangen zu arbeiten aber ich will doch noch ein Jahr mit Sohn zu Hause sein aber dazu möchte och gerne doch was zu verdienen .Problem ist bei meinem zwei AG will ich nicht mehr arbeiten so wie so .Was muss ich machen wenn ich mir ein Teilzeit job finden will aber nicht dort wo bis jetzt.Und habe ich Anspruch auf welches Geld von Staat wenn ich z.B.nextes Jahr kein Elterngeld einziehe nur Kindergeld und in Verlängerung von Elternzeit gehe?vielen lieben dank
Hallo, fragen Sie ihn erst, ob er grds. zustimmt u wenn Sie was anderes gefunden haben, fragen Sie ihn konkret schriftlich Liebe Grüße NB
chrissicat
Wann ist denn das Kind geboren? Seit wann bist du in Elternzeit? Verlängern (ohne Zustimmung des Arbeitgebers) kannst du die Elternzeit nur dann, wenn es jetzt um das 3. Jahr der Elternzeit geht. Die 7-wöchige Frist zur Verlängerung ist zu beachten! Wenn du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchtest, dann benötigst du die Zustimmung deines bzw. deiner Arbeitgeber.
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