Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Elternzeit mit Teilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung der Elternzeit mit Teilzeit

Emy_20

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Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 19.1.20 geboren und ich bin noch bis 28.02.21 in Elternzeit. Ich habe eine Vollzeitstelle im Öffentlichen Dienst und möchte gern das Jahr 2021 auf 30 Stunden verkürzen, um erstmal zu sehen wie es mit der Kita läuft. Ich möchte gern die Elternzeit bis 31.12.21 verlängern und in Teilzeit ab 1.03.21 arbeiten gehen. Wie muss der schriftliche Antrag aussehen oder gibt es dafür einen Vordruck? Muss ich eine Begründung angeben und gilt die 7 Wochenfrist für die Verlängerung? Von meinem Arbeitgeber aus gibt es auch einen Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit und danach Rückkehr auf die Vollzeitstelle, aber dieser läuft für 2 Jahre. Das ist mir persönlich für den Anfang aber zu lang. Viele Grüße Emy_20


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gilt die 7 Wo Frist - Sie haben aber keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB


mellomania

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für die verlängerung gilt die 7 wochenfrist ABER dein ag kann ablehnen! du hast dich erklären müssen für die ersten beiden jahre. und wenn du nur bis 28.2.21 in ez bist, arbeitest du automatisch ab 1.3. wieder. und wenn du da keine teilzeit o.ä. gemeldet hast, dann musst du vollzeit kommen. das ist das problem. der AG muss der verlängerung zustimmen.


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