Hallo Frau Bader,
Bezüglich meines Beitrags von vorhin. In dem Brief steht folgendes.
„Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Arbeitsvertrag, der am 31.01.2022 endet, um ein weiteres Jahr, bis zum 31.01.2023, verlängern.
Es gilt weiterhin die Regelung, dass der Arbeitsvertrag zum 31.01.2022 endet, ohne dass es einer eigenen Kündigung bedürfte.“
von
Babyayk
am 28.01.2022, 16:24
Antwort auf:
Verlängerung Brief
Hallo,
grds kann ich hier keine Einzelberatung durchführen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2022
Antwort auf:
Verlängerung Brief
Darunter natürlich auch noch seine Unterschrift ..
von
Babyayk
am 28.01.2022, 16:52
Antwort auf:
Verlängerung Brief
Vermutlich hat er da aus Versehen 22 anstelle von 23 geschrieben.
von
Sternenschnuppe
am 28.01.2022, 17:36
Antwort auf:
Verlängerung Brief
Dein AG widerspricht sich. Einerseits verlängert er um ein Jahr, schreibt aber das es keiner Kündigung zum 31.1.22 braucht.
Ausser er meint 23 statt der geschriebenen 22.
Mitglied inaktiv - 29.01.2022, 08:16
Antwort auf:
Verlängerung Brief
Huhu,
grundsätzlich hat Dein Chef recht, wenn Du im Februar arbeitest und er damit einverstanden ist, habt Ihr einen Arbeitsvertrag. Die Nachweisbarkeit kann aber schwierig sein. Inzwischen ist es vielleicht zu spät dafür, den Chef zu bitten, das mit dem vermutlichen Tippfehler in Ordnung zu bringen? Das wäre sonst meine erste Wahl gewesen.
Ansonsten würde ich auf jeden Fall noch ein bisschen Zeit im Februar arbeiten, damit du das nachweisen kannst (außer natürlich, Du arbeitest mit gefährlichen Stoffen oder das führt sonstwie zu einer Gefährdung des Kindes...)
von
zweizwerge
am 31.01.2022, 10:38