Guten Abend,
ich habe nach meiner Elternzeit von meiner Firma eine vergleichbare Tätigkeit als vor meiner Schwangerschaft in einer anderen Abteilung angeboten bekommen und heute hierzu den geänderten Arbeitsvertrag erhalten.
Nun ist mir aufgefallen das bei dem Punkt Verfallfrist sich der Zeitraum von zuvor 6 auf 3 Monate reduziert hat. Kann bzw. solllte ich hier auf die vorherigen 6 Monate bestehen.
Danke
von
ViCa
am 23.03.2023, 22:07
Antwort auf:
Verfallfrist Arbeitsvertrag
Hallo,
wieso haben Sie einen neuen Vertrag? Was ist mit der Betriebszughörigkeit? Achtung!
Und auch die Verfallfristen sollten nicht geändert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2023
Antwort auf:
Verfallfrist Arbeitsvertrag
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Mein alter Vertrag hat sich auf die andere Abteilung bezogen, vielleicht wurde mir aus diesem Grund ein neuer Vertrag zugesendet? Soweit ich Ihn nun geprüft habe ist er meinem vorherigen ähnlich. Er ist zu den Jahren zuvor jedoch etwas umfangreicher geworden. Auf die Betriebszugehörigkeit habe ich extra hingewiesen. Auf die alte Verfallfrist kann ich bestehen? Welche Möglichkeit gäbe es Ergänzung Alter Vertrag? Ist ein neuer Vertrag gar nicht erforderlich?
von
ViCa
am 24.03.2023, 14:06