Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

verfallener Urlaubsanspruch

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: verfallener Urlaubsanspruch

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Erziehungsurlaub ist seit dem 21.01.08 vorbei. Ich möchte jetzt meinen alten Urlaub aus 2004 nehmen, den ich vorher wegen Krankeit nicht nehmen konnte. In 2004 habe ich nur bis 8/04 meinen alten Urlaub aus 2003 genommen. Mein Chef sagt jetzt, dass der Urlaub 2003 verfallen ist, da ich ihn nicht bis zum 31.03.04 genommen habe und rechnet die genommenen Urlaubstage auf meinen Urlaub 2004, obwohl ich bis dahin meinen alten Urlaub immer auch später nehmen durfte. Darf mein Chef diese Regelung innerhalb der Elternzeit ändern und sie rückwirkend auch auf mich anwenden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, kann ich leider nicht beantworten, da ich ja nicht weiß, wann Sie in EZ gegangen sind. Liebe gRüsse, NB


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