Guten Tag Frau Bader, Nach der Geburt unseres Sohnes (März 2016) habe ich bereits nach 6 Monaten Elternzeit wieder gearbeitet. Nun würde ich gerne noch weitere Elternzeit nehmen (unter anderem, weil die Eingewöhnung im Kindergarten fehl geschlagen ist und ich nicht alles unter einen Hut bekomme). Mit der 7-Wochen-Frist kann ich ja weitere Elternzeit beantragen, aber dann hätte ich nicht 12 Monate bis zum 3. Lebensjahr genommen bzw. würde dann nur auf 11 kommen. Verfallen dann die restlichen 24 Monate, die ich bis zum 8. Lebensjahr noch nehmen könnte? Oder könnte ich jetzt auch direkt über den dritten Geburtstag hinaus weitere Elternzeit nehmen? Vielen Dank Ann1987
von Ann1987 am 19.08.2019, 05:07