Guten Morgen, Ich habe 2019 nach der Geburt von Kind 3 zwei Jahre Elternzeit eingereicht, das erste für Kind 3, das zweite für Kind 1. Fristgerecht habe ich danach nochmal ein Jahr Elternzeit für direkt im Anschluss eingereicht, diesmal für Kind 2 und werde nun demnächst anfangen TZ in Elternzeit zu arbeiten. Ich habe von 2019 noch Resturlaub, Wann verfällt dieser Resturlaub? Im Gesetz steht, dass der Urlaub nach der Elternzeit im laufenden oder folgenden Jahr zu nehmen ist. Bedeutet das nach der Elternzeit von Kind 3 oder nach der Elternzeit von Kind 1 (da diese zusammen mit der für Kind 3 direkt nach der Geburt beantragt wurde) oder nach der Elternzeit für Kind 2, da die drei Abschnitte als Ganzes gewertet werden? Danke!
von 85kathali am 18.08.2021, 09:42