Twinsmum2015
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Ich bin seit 2012 in Teilzeit beschäftigt. Jetzt möchte ich während der Elternzeit wieder 30 Stunden/Woche arbeiten. Von meinem AG habe ich vor 1 Tag eine Vereinbarung zu Teilzeit während der Elternzeit erhalten. In dieser wird es z.B. nicht erwähnt was mit mir ist, wenn die Elternzeit vorbei ist. Ist der alte Vertrag gültig etc. So wie ich die Einträge im Internet verstanden habe, ist die Vereinbarung nur bei vollzeitbeschäftigten sinnvoll (vor der Elternzeit). Ich habe schon mal während der Elternzeit gearbeitet und damals musste ich keine Vereinbarung unterschreiben. Bitte helfen Sie mir. Ist es rechtens was mein AG macht? Habe das Gefühl, die wollen mir einen neuen Vertrag nach der Elternzeit andrehen. Danke
Hallo, stemmen die Arbeitszeiten VOr und WÄHREND der EZ denn überein? Dann ist es doch unproblematisch Liebe Grüße NB
malini
Wenn der Vertrag auf die Elternzeit begrenzt ist, passt doch alles. Dann arbeitest du in der EZ 30 Stunden und danach wieder die vereinbarte Teilzeit. Es muss in dem Vertrag nicht erwähnt werden, was nach der EZ gilt, denn da tritt ja dein alter Vertrag wieder inkraft. Achte nur darauf, dass die Vereinbarung wirklich auf die Elternzeit begrenzt ist.
chrissicat
Eine Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit schriftlich festzuhalten macht schon Sinn (auch wenn du vorher nur Teilzeit gearbeitet hast, Änderung ist Änderung) und ist auch üblich, eigentlich sogar notwendig. Du solltest nur darauf achten, dass diese auf die Elternzeit befristet ist und nicht den ursprünglichen Vertrag aufhebt, dann ist anschließend automatisch der ursprüngliche Vertrag wieder gültig.
Twinsmum2015
Nachtrag. Ich arbeite seit 2012 nur 30 Stunden / Woche. Also zeitlich hat sich nichts geändert
chrissicat
Warum Teilzeit während Elternzeit, wenn du genau so arbeitest wie vor der Elternzeit???
Twinsmum2015
Das ist ja die Frage wieso die mir sowas zuschicken. Stunden bleiben gleich, nur bin ich halt in der Elternzeit
chrissicat
Nein, ich meine: Warum willst du in Elternzeit sein, wenn du dann trotzdem genauso arbeitest wie vor- und nachher?
Twinsmum2015
Weil ich unkündbar bin. Das hat aber nichts mit der Frage zu tun...
chrissicat
Dann zu deiner Frage zurück. Rechtens ist es allemal! Allerdings kennt hier niemand den Inhalt deines Vertrages und kann dir somit auch nicht sagen, ob dies so ok ist. Wenn der Kern des Vertrages ist, dass du eben in Teilzeit während der Elternzeit arbeitest, ist doch alles ok. Was nach der Elternzeit ist, ist nicht zu erwähnen. Allerdings sollte dieser Vertrag den ursprünglichen Vertrag nicht aushebeln und auch die anderen vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen sollten nicht von deinem ursprünglichen Vertrag abweichen. Aber wie gesagt, weder den Inhalt deines ursprünglichen Vertrages noch des "neuen" Vertrages kennt hier jemand.
Twinsmum2015
Ich bin seit 2008 unbefristet eingestellt. Die Vereinbarung, die ich im Internet gefunden habe beinhaltet alle die Klausel, dass nach dem Ende der Elternzeit der alte Vertrag gilt. Dieser Satz fehlt bei mir.
malini
Diese Klausel muss nicht drinstehen, wenn die Vereinbarung zur TZ in EZ auf die EZ beschränkt ist. Du musst nur lesen, was auf der Vereinbarung steht. Aber an sich ist das ja eh einerlei, wenn du in EZ genauso viel arbeitest wie vorher. Oder vor was hast du genau Angst? 30 Stunden sind doch 30 Stunden, egal ob mit EZ oder ohne...
Twinsmum2015
Frau Bader, ich wäre Ihnen für Ihre Meinung dankbar. Wie gesagt seit 2012 arbeite ich teilzeit 30 Stunden/Woche. Ist diese Vereinbarung notwendig, wenn ich in der Elternzeit 30 Stunden arbeiten werde, denn es ändert sich nichts? Danke
Twinsmum2015
Die Zeiten werden bei uns im Vertrag nicht angegeben. Ich arbeite seit 2012 6 Stunden pro Woche. Es hat sich ja nichts geändert, nur will ich in Elternzeit bleiben, dami bin ich unkündbar. Es werden momentan viele MA entlassen oder unter Druck gesetzt damit die selber gehen.
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