Vielen Dank erstmal für die Antwort von letztens zwecks Kitaplatz Ablehnung. Nach den der Kitaplatz uns tel. abgesagt wurde wartete ich nun auf etwas schriftliches was bis jetzt nicht kam. Beim Amt ging nie jemand ans Tel. Werde ich diese Woche persönlich hin gehen . Nun habe ich in 2 Wochen ein „ Bewerbungsgespräch „ bei einer Tagesmutter. Diese hat 6 Wochen Schließzeit + alle Brückentage Offen von 7-15.30 Uhr. Bei Krankheit keine Vertretung Ich lese immer mit der Tagesmutter gilt der Anspruch als erfühlt. Ich kann aber mit der Tagesmutter weniger Stunden arbeiten wie bei der Unterbringung in der Kita. Wie ist das mit den Verdienstausfall der dadurch entsteht ? Meine Kolleginen machen es teilweise so das sie einen Vertrag über 25 Stunden haben und so bezahlt werden aber sie arbeiten 30 . Die 5 Stunden pro Woche sammeln sie als Überstunden um diese bei Tagesmutter Ausfall , wegen Krankheit oder Schießzeit was über den Urlaubs Anspruch geht , abzubummeln. Sonst müssten sie immer unbezahlten Urlaub nehmen. Mit freundlichen Grüßen
von nociolla am 15.04.2018, 20:16