Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vatermonate mit Elterngeld -Absage 2ter Monat möglich?

Frage: Vatermonate mit Elterngeld -Absage 2ter Monat möglich?

Daniel37

Beitrag melden

Hallo, Ich habe bereits letztes Jahr einen meiner beiden Vatermonate mit Eltenrngeldbezug genommen. Nun steht der zweite Monat an, den ich in Übereinkunft mit meinem AG komplett absagen aber zumindest auf den August verschieben will. 1. geht einen Absage und wenn ja wie? 2. kann man notfalls auch "nur" noch verschieben? Danke und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ja, dann müssen Sie den ersten Monat zurückzahlen (wenn Sie es canceln) 2. Wenn das Kind dann noch nicht 14 Monate ist, geht das Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Absage geht, dann musst Du den ersten Monat zurückzahlen. Verschieben geht, je nachdem wann das Kind geboren ist. Wann ist es geboren?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dritte Option, Planung beibehalten, also den geplanten elterngeldmonat nehmen und in teilzeit arbeiten. Bis zu 30 std die Woche sind zulässig. Musst dann aber den Verdienst melden und bekommst entsprechend weniger Elterngeld ausbezahlt. Dafür müsst ihr dann aber auch nichts zurückzahlen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich benötige mal wieder Ihren guten Rat. Mein Mann und ich erwarten Anfang 09 unser zweites Kind. Die Große ist dann bereits fast 5. Ich arbeite seit einigen Jahren auf 400 Euro Basis. Ich möchte nach der Geburt mind. 1 Jahr pausieren und das Elterngeld beziehne. Den Sockelbetrag von 300 Euro nehme ich an. Mein Mann würd ...

Sehr geehrte Frau Bader, der Papa möchte gern im 13 und 14. Lebensmonat die Vatermonate des Elterngeldes in Anspruch nehmen. Er ist selbstständing. Welches Einkommen wird bei ihm angerechnet? Das Einkommen vor der Geburt vom Kind oder das Einkommen der 12 Monate vor seiner Elternzeit? Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.

Unser erstes Kind ist am 30.10.2008 per Kaiserschnitt geboren worden. Nun bin ich wieder schwanger. ET 25.04.2011. Ich hatte zwölf Monate Elterngeld aber 3 Jahre Elternzeit beantragt, mein Lebensgefährte zwei Monate Elterngeld. Da er Landschaftsgärtner ist, ging das total problemlos in der Winterpuase und wir wollten das auch beim zweiten Kind wied ...

Guten Tag Frau Bader! Der KV lebt von Mutter und Kind getrennt. Beide waren nicht verheiratet, ein gemeinsames Sorgerecht wurde nicht vereinbart. Der KV hat die Vaterschaft noch nicht anerkannt - laufender Prozess beim JA. Die Mutter -resultierend alleinerziehend- hat bereits Elterngeld für 14 Monate beantragt. Der KV will nach erfolgter Vat ...

Huhu... mal ne Frage... Wann und wie muss mein Mann denn die Vatermonate beantragen? Also bei seinem Chef hat er sie schon angemeldet. Und wann beantragt man das beim Zentrum f. Familie & Soziales? Denn er will ja den ersten Monat ab Geburt schon machen. Es sollte ja möglichst ohne lange Wartezeiten aufs Geld über die Bühne gehen, da wir so viel ni ...

Hallo liebe Frau Bader! Meine 1. Frage betrifft das neue Elterngeld..kann man denn nun das Basis-elterngeld noch auf 24 Monate splitten lassen..habe da verschiedenes gelesen und blick nun nicht mehr so ganz durch??! Meine 2. Frage: Im Dezember 2015 wurde mein Sohn geboren. Ich wohne mit meinen Kindern alleine und möchte nun das Elterngeld (al ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...