jeanny99
Hallo liebe Frau Bader! Meine 1. Frage betrifft das neue Elterngeld..kann man denn nun das Basis-elterngeld noch auf 24 Monate splitten lassen..habe da verschiedenes gelesen und blick nun nicht mehr so ganz durch??! Meine 2. Frage: Im Dezember 2015 wurde mein Sohn geboren. Ich wohne mit meinen Kindern alleine und möchte nun das Elterngeld (alleine) beantragen. Der Vater lebt zur Zeit noch in einer anderen Wohnung, wir überlegen nun demnächst irgendwann eventuell zusammen zu ziehen(..steht aber noch nicht so genau fest!!) ..sollten wir nun im Frühjahr oder Sommer eine gemeinsame Wohnung haben, könnte er dann noch nachträglich 2 Monate Elternzeit beantragen? ..und könnte ich dann trotzdem 24 Monate mein Kind zu Hause betreuen? Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße J99
Hallo, 1. Klar! 2. Wenn Sie alleine wohnen haben Sie 14 Monate, wenn er bei Ihnen wohnt zwei. Beides geht nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Entweder du bist alleinerziehend, dann kannst du 14 EG Monate beantragen und Papa bekommt nichts. Wenn ihr wisst, dass ihr sicher zusammenzieht und Papa will Vätermonate, dann plant die halt gleich so. Du kannst effektiv NICHT auf 24 Monate splitten. Du hast zwar 12 Basisgeldmonate, aber zwei davon werden Dir auf die Mutterschutzzeit angerechnet. D.h. tatsächlich splitten kannst du nur 10. Macht also maximal 22 Monate EG für Mama, wenn sie nicht alleinerziehend ist. LG Lilly
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