Mitglied inaktiv
Unser erstes Kind ist am 30.10.2008 per Kaiserschnitt geboren worden. Nun bin ich wieder schwanger. ET 25.04.2011. Ich hatte zwölf Monate Elterngeld aber 3 Jahre Elternzeit beantragt, mein Lebensgefährte zwei Monate Elterngeld. Da er Landschaftsgärtner ist, ging das total problemlos in der Winterpuase und wir wollten das auch beim zweiten Kind wieder so handeln. Nun habe ich aber gelesen, dass ich - weil ich ja zwischendurch nicht gearbeitet habe - sozusagen Nullrunden eingefahren habe und dadurch nur die 300 EUR Minimalelterngeld bzw. 75 EUR Geschwisterbonus bekommen würde. Daher die Frage, könnten wir die Vatermonate auf 1, 2, 3 Winterpausen ausdehnen - sprich der Vater nimmt jeweils 3 Monate, also insgesamt 9 Monate (oder mehr), aber halt über mehrere Jahre verteilt, weil wir dann insgesamt finanziell besser fahren würden und ich nehme trotzdem die drei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber, weil ich ja für die Kinderbetreuung zuständig bin..? Zudem würde mich interessieren, was mit meinen noch ausstehenden Resturlaubs- bzw. Überstundenzeiten von vor der ersten Elternzeit passiert. Danke für Ihre Mühe und schöne Grüße! FlotteMotte
Hallo, Sie können die 14 Mo. (bis auf die Monate, in denen Sie MG beziehen), frei verteilen. Er kann also bis zu 12 Mo. nehmen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Jeder von euch kann 3 Jahre Elternzeit nehmen. Elterngeld gibt es maximal 14x ausgezahlt und muss innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes genommen werden. Wie ihr die 14 Auszahlungen (Elterngeldmonate) unter euch aufteilt, ist der Elterngeldstelle (fast) egal. Das heißt, du könntest 3 Jahre Elternzeit nehmen und dein Mann könnte 3 x 3 Monate nehmen (ist zustimmungspflichtig, muss also mit dem AG abgeklärt werden). Für die 9 Monate deines Mannes kann er Elterngeld bekommen. Da bleiben für dich noch 5 Monate übrig. Da fallen allerdings 2 für den Mutterschutz raus. Und nicht vergessen: Den Geschwisterbonus gibt es nur bis 30.10.11. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Dann funktioniert das, was wir ursprünglich vorhatten leider nicht. Nämlich, dass er das höhere Elterngeld bekommt und ich möglichst wenige Elterngeldmonate mit dem Basissatz nehmen muss, weil ja innerhalb von den 14 Monaten nur eine Winterpause fällig wird, also nur eine "arbeitgeberfreundliche" Elterngeldzeit für meinen Freund dabei herausspringt. Schade eigentlich! :-) Aber trotzdem vielen Dank für die Antwort!
Mitglied inaktiv
Dankeschön schon mal für die Antwort auf meine erste Teilfrage! :-) Wie sieht es denn mit dem Urlaubsanspruch bzw. den angefallenen Überstunden von vor der ersten Elternzeit aus?
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