Mitglied inaktiv
Unser erstes Kind ist am 30.10.2008 per Kaiserschnitt geboren worden. Nun bin ich wieder schwanger. ET 25.04.2011. Ich hatte zwölf Monate Elterngeld aber 3 Jahre Elternzeit beantragt, mein Lebensgefährte zwei Monate Elterngeld. Da er Landschaftsgärtner ist, ging das total problemlos in der Winterpuase und wir wollten das auch beim zweiten Kind wieder so handeln. Nun habe ich aber gelesen, dass ich - weil ich ja zwischendurch nicht gearbeitet habe - sozusagen Nullrunden eingefahren habe und dadurch nur die 300 EUR Minimalelterngeld bzw. 75 EUR Geschwisterbonus bekommen würde. Daher die Frage, könnten wir die Vatermonate auf 1, 2, 3 Winterpausen ausdehnen - sprich der Vater nimmt jeweils 3 Monate, also insgesamt 9 Monate (oder mehr), aber halt über mehrere Jahre verteilt, weil wir dann insgesamt finanziell besser fahren würden und ich nehme trotzdem die drei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber, weil ich ja für die Kinderbetreuung zuständig bin..? Zudem würde mich interessieren, was mit meinen noch ausstehenden Resturlaubs- bzw. Überstundenzeiten von vor der ersten Elternzeit passiert. Danke für Ihre Mühe und schöne Grüße! FlotteMotte
Hallo, Sie können die 14 Mo. (bis auf die Monate, in denen Sie MG beziehen), frei verteilen. Er kann also bis zu 12 Mo. nehmen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Jeder von euch kann 3 Jahre Elternzeit nehmen. Elterngeld gibt es maximal 14x ausgezahlt und muss innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes genommen werden. Wie ihr die 14 Auszahlungen (Elterngeldmonate) unter euch aufteilt, ist der Elterngeldstelle (fast) egal. Das heißt, du könntest 3 Jahre Elternzeit nehmen und dein Mann könnte 3 x 3 Monate nehmen (ist zustimmungspflichtig, muss also mit dem AG abgeklärt werden). Für die 9 Monate deines Mannes kann er Elterngeld bekommen. Da bleiben für dich noch 5 Monate übrig. Da fallen allerdings 2 für den Mutterschutz raus. Und nicht vergessen: Den Geschwisterbonus gibt es nur bis 30.10.11. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Dann funktioniert das, was wir ursprünglich vorhatten leider nicht. Nämlich, dass er das höhere Elterngeld bekommt und ich möglichst wenige Elterngeldmonate mit dem Basissatz nehmen muss, weil ja innerhalb von den 14 Monaten nur eine Winterpause fällig wird, also nur eine "arbeitgeberfreundliche" Elterngeldzeit für meinen Freund dabei herausspringt. Schade eigentlich! :-) Aber trotzdem vielen Dank für die Antwort!
Mitglied inaktiv
Dankeschön schon mal für die Antwort auf meine erste Teilfrage! :-) Wie sieht es denn mit dem Urlaubsanspruch bzw. den angefallenen Überstunden von vor der ersten Elternzeit aus?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich benötige mal wieder Ihren guten Rat. Mein Mann und ich erwarten Anfang 09 unser zweites Kind. Die Große ist dann bereits fast 5. Ich arbeite seit einigen Jahren auf 400 Euro Basis. Ich möchte nach der Geburt mind. 1 Jahr pausieren und das Elterngeld beziehne. Den Sockelbetrag von 300 Euro nehme ich an. Mein Mann würd ...
Sehr geehrte Frau Bader, der Papa möchte gern im 13 und 14. Lebensmonat die Vatermonate des Elterngeldes in Anspruch nehmen. Er ist selbstständing. Welches Einkommen wird bei ihm angerechnet? Das Einkommen vor der Geburt vom Kind oder das Einkommen der 12 Monate vor seiner Elternzeit? Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.
Guten Tag Frau Bader! Der KV lebt von Mutter und Kind getrennt. Beide waren nicht verheiratet, ein gemeinsames Sorgerecht wurde nicht vereinbart. Der KV hat die Vaterschaft noch nicht anerkannt - laufender Prozess beim JA. Die Mutter -resultierend alleinerziehend- hat bereits Elterngeld für 14 Monate beantragt. Der KV will nach erfolgter Vat ...
Huhu... mal ne Frage... Wann und wie muss mein Mann denn die Vatermonate beantragen? Also bei seinem Chef hat er sie schon angemeldet. Und wann beantragt man das beim Zentrum f. Familie & Soziales? Denn er will ja den ersten Monat ab Geburt schon machen. Es sollte ja möglichst ohne lange Wartezeiten aufs Geld über die Bühne gehen, da wir so viel ni ...
Hallo, Ich habe bereits letztes Jahr einen meiner beiden Vatermonate mit Eltenrngeldbezug genommen. Nun steht der zweite Monat an, den ich in Übereinkunft mit meinem AG komplett absagen aber zumindest auf den August verschieben will. 1. geht einen Absage und wenn ja wie? 2. kann man notfalls auch "nur" noch verschieben? Danke und Grüße
Hallo liebe Frau Bader! Meine 1. Frage betrifft das neue Elterngeld..kann man denn nun das Basis-elterngeld noch auf 24 Monate splitten lassen..habe da verschiedenes gelesen und blick nun nicht mehr so ganz durch??! Meine 2. Frage: Im Dezember 2015 wurde mein Sohn geboren. Ich wohne mit meinen Kindern alleine und möchte nun das Elterngeld (al ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltspflichtiger Papa in Elternzeit - Neuberechnung durch Exfrau
- Kindergarten ausschluss
- Verdienst bei 2.
- Betreuung
- Depressionen während Elternzeit
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Nachtrag Zuschuss Arbeitsamt
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit