Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für`s zweite Kind: Besser wenn ER mehr Vatermonate nimmt?

Frage: Elterngeld für`s zweite Kind: Besser wenn ER mehr Vatermonate nimmt?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Unser erstes Kind ist am 30.10.2008 per Kaiserschnitt geboren worden. Nun bin ich wieder schwanger. ET 25.04.2011. Ich hatte zwölf Monate Elterngeld aber 3 Jahre Elternzeit beantragt, mein Lebensgefährte zwei Monate Elterngeld. Da er Landschaftsgärtner ist, ging das total problemlos in der Winterpuase und wir wollten das auch beim zweiten Kind wieder so handeln. Nun habe ich aber gelesen, dass ich - weil ich ja zwischendurch nicht gearbeitet habe - sozusagen Nullrunden eingefahren habe und dadurch nur die 300 EUR Minimalelterngeld bzw. 75 EUR Geschwisterbonus bekommen würde. Daher die Frage, könnten wir die Vatermonate auf 1, 2, 3 Winterpausen ausdehnen - sprich der Vater nimmt jeweils 3 Monate, also insgesamt 9 Monate (oder mehr), aber halt über mehrere Jahre verteilt, weil wir dann insgesamt finanziell besser fahren würden und ich nehme trotzdem die drei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber, weil ich ja für die Kinderbetreuung zuständig bin..? Zudem würde mich interessieren, was mit meinen noch ausstehenden Resturlaubs- bzw. Überstundenzeiten von vor der ersten Elternzeit passiert. Danke für Ihre Mühe und schöne Grüße! FlotteMotte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können die 14 Mo. (bis auf die Monate, in denen Sie MG beziehen), frei verteilen. Er kann also bis zu 12 Mo. nehmen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Jeder von euch kann 3 Jahre Elternzeit nehmen. Elterngeld gibt es maximal 14x ausgezahlt und muss innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes genommen werden. Wie ihr die 14 Auszahlungen (Elterngeldmonate) unter euch aufteilt, ist der Elterngeldstelle (fast) egal. Das heißt, du könntest 3 Jahre Elternzeit nehmen und dein Mann könnte 3 x 3 Monate nehmen (ist zustimmungspflichtig, muss also mit dem AG abgeklärt werden). Für die 9 Monate deines Mannes kann er Elterngeld bekommen. Da bleiben für dich noch 5 Monate übrig. Da fallen allerdings 2 für den Mutterschutz raus. Und nicht vergessen: Den Geschwisterbonus gibt es nur bis 30.10.11. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dann funktioniert das, was wir ursprünglich vorhatten leider nicht. Nämlich, dass er das höhere Elterngeld bekommt und ich möglichst wenige Elterngeldmonate mit dem Basissatz nehmen muss, weil ja innerhalb von den 14 Monaten nur eine Winterpause fällig wird, also nur eine "arbeitgeberfreundliche" Elterngeldzeit für meinen Freund dabei herausspringt. Schade eigentlich! :-) Aber trotzdem vielen Dank für die Antwort!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dankeschön schon mal für die Antwort auf meine erste Teilfrage! :-) Wie sieht es denn mit dem Urlaubsanspruch bzw. den angefallenen Überstunden von vor der ersten Elternzeit aus?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich benötige mal wieder Ihren guten Rat. Mein Mann und ich erwarten Anfang 09 unser zweites Kind. Die Große ist dann bereits fast 5. Ich arbeite seit einigen Jahren auf 400 Euro Basis. Ich möchte nach der Geburt mind. 1 Jahr pausieren und das Elterngeld beziehne. Den Sockelbetrag von 300 Euro nehme ich an. Mein Mann würd ...

Sehr geehrte Frau Bader, der Papa möchte gern im 13 und 14. Lebensmonat die Vatermonate des Elterngeldes in Anspruch nehmen. Er ist selbstständing. Welches Einkommen wird bei ihm angerechnet? Das Einkommen vor der Geburt vom Kind oder das Einkommen der 12 Monate vor seiner Elternzeit? Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.

Guten Tag Frau Bader! Der KV lebt von Mutter und Kind getrennt. Beide waren nicht verheiratet, ein gemeinsames Sorgerecht wurde nicht vereinbart. Der KV hat die Vaterschaft noch nicht anerkannt - laufender Prozess beim JA. Die Mutter -resultierend alleinerziehend- hat bereits Elterngeld für 14 Monate beantragt. Der KV will nach erfolgter Vat ...

Huhu... mal ne Frage... Wann und wie muss mein Mann denn die Vatermonate beantragen? Also bei seinem Chef hat er sie schon angemeldet. Und wann beantragt man das beim Zentrum f. Familie & Soziales? Denn er will ja den ersten Monat ab Geburt schon machen. Es sollte ja möglichst ohne lange Wartezeiten aufs Geld über die Bühne gehen, da wir so viel ni ...

Hallo, Ich habe bereits letztes Jahr einen meiner beiden Vatermonate mit Eltenrngeldbezug genommen. Nun steht der zweite Monat an, den ich in Übereinkunft mit meinem AG komplett absagen aber zumindest auf den August verschieben will. 1. geht einen Absage und wenn ja wie? 2. kann man notfalls auch "nur" noch verschieben? Danke und Grüße

Hallo liebe Frau Bader! Meine 1. Frage betrifft das neue Elterngeld..kann man denn nun das Basis-elterngeld noch auf 24 Monate splitten lassen..habe da verschiedenes gelesen und blick nun nicht mehr so ganz durch??! Meine 2. Frage: Im Dezember 2015 wurde mein Sohn geboren. Ich wohne mit meinen Kindern alleine und möchte nun das Elterngeld (al ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes:   1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland.  Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?