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Sehr geehrte Frau Bader, der Papa möchte gern im 13 und 14. Lebensmonat die Vatermonate des Elterngeldes in Anspruch nehmen. Er ist selbstständing. Welches Einkommen wird bei ihm angerechnet? Das Einkommen vor der Geburt vom Kind oder das Einkommen der 12 Monate vor seiner Elternzeit? Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.
Hallo, Bei Selbstständigen wird der wegen der Geburt des Kindes wegfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden Steuern zu 67 Prozent ersetzt. Sofern ausnahmsweise Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zu erbringen sind, werden diese wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgezogen. Der Gewinn wird nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelt. Für den Zeitraum vor der Geburt des Kindes wird an den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum und den dazu ergangenen Steuerbescheid angeknüpft, wenn die zugrunde liegende Erwerbstätigkeit durchgängig sowohl während des Veranlagungszeitraums als auch während der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes ausgeübt worden ist. Liegt der Steuerbescheid für den Veranlagungszeitraum zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, kann das Einkommen durch andere Unterlagen wie beispielsweise den Steuerbescheid des vorletzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums, den Steuervorauszahlungsbescheid des letzten Veranlagungszeitraums, eine vorhandene Einnahmenüberschussrechnung oder durch eine Bilanz glaubhaft gemacht werden. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, ich benötige mal wieder Ihren guten Rat. Mein Mann und ich erwarten Anfang 09 unser zweites Kind. Die Große ist dann bereits fast 5. Ich arbeite seit einigen Jahren auf 400 Euro Basis. Ich möchte nach der Geburt mind. 1 Jahr pausieren und das Elterngeld beziehne. Den Sockelbetrag von 300 Euro nehme ich an. Mein Mann würd ...
Unser erstes Kind ist am 30.10.2008 per Kaiserschnitt geboren worden. Nun bin ich wieder schwanger. ET 25.04.2011. Ich hatte zwölf Monate Elterngeld aber 3 Jahre Elternzeit beantragt, mein Lebensgefährte zwei Monate Elterngeld. Da er Landschaftsgärtner ist, ging das total problemlos in der Winterpuase und wir wollten das auch beim zweiten Kind wied ...
Guten Tag Frau Bader! Der KV lebt von Mutter und Kind getrennt. Beide waren nicht verheiratet, ein gemeinsames Sorgerecht wurde nicht vereinbart. Der KV hat die Vaterschaft noch nicht anerkannt - laufender Prozess beim JA. Die Mutter -resultierend alleinerziehend- hat bereits Elterngeld für 14 Monate beantragt. Der KV will nach erfolgter Vat ...
Huhu... mal ne Frage... Wann und wie muss mein Mann denn die Vatermonate beantragen? Also bei seinem Chef hat er sie schon angemeldet. Und wann beantragt man das beim Zentrum f. Familie & Soziales? Denn er will ja den ersten Monat ab Geburt schon machen. Es sollte ja möglichst ohne lange Wartezeiten aufs Geld über die Bühne gehen, da wir so viel ni ...
Hallo, Ich habe bereits letztes Jahr einen meiner beiden Vatermonate mit Eltenrngeldbezug genommen. Nun steht der zweite Monat an, den ich in Übereinkunft mit meinem AG komplett absagen aber zumindest auf den August verschieben will. 1. geht einen Absage und wenn ja wie? 2. kann man notfalls auch "nur" noch verschieben? Danke und Grüße
Hallo liebe Frau Bader! Meine 1. Frage betrifft das neue Elterngeld..kann man denn nun das Basis-elterngeld noch auf 24 Monate splitten lassen..habe da verschiedenes gelesen und blick nun nicht mehr so ganz durch??! Meine 2. Frage: Im Dezember 2015 wurde mein Sohn geboren. Ich wohne mit meinen Kindern alleine und möchte nun das Elterngeld (al ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
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