luca2511
Hallo Frau Bader, mein Mann ist aufgrund der Corona Krise arbeitslos geworden, zum 1.7. Mein Sohn ist 3 1/2 Jahre alt und im Kindergarten. Wir wohnen in Hessen, und seit dem 8.6. konnte er in einen eingeschränkten Regelbetrieb in die Kita zurück da wir beide berufstätig waren. Ab dem 6.7. kommt es bei uns wohl zum normalen Regelbetrieb wie vorher auch. Nun hat die Kindergartenleitung mitbekommen das mein Mann zuhause ist und meinte das die Regeln eigentlich besagen das beide Eltern berufstätig sein müssen, und man dann ein Recht auf einen Platz für sein Kind hat. Diese Regeln sind uns auch bewusst. Wenn aber ab dem 6.7. sowieso der normale Betrieb weiter geht, hat unser Sohn dann noch ein Anrecht auf den Platz? Vielen Dank vorab für die Info.
Hallo, Sie haben Anspruch nach Bedürfnis. Wenn Ihr Mann tatsächlich zu Hause ist, besteht nur ein Anspruch auf einen Platz für halbe Tage. Das Problem ist jedoch, dass er dann auch nur für halbe Tage dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und sein Arbeitslosengeld 1 gekürzt wird. Wenn er also sich arbeitsuchend meldet und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, er also Arbeitslosengeld 1 bekommt, bleibt ein voller Kindergartenanspruch bestehen. Liebe Grüße NB
Felica
Ja, Recht auf normalen regelnezrueb. Aber kein Recht auf Notbetreuung. Zumal es nur dann Anspruch auf ALG1 hat wenn euer Kind auch betreut ist. Ich gehe davon aus das du arbeitest.
luvi
Hallo, Für mich würde es bedeuten, dass euer Kind ab 6.7. wieder normal in den Kindergarten kann (Regelbetrieb), bis dahin bleibt er zu Hause (weil Notbetreuung - beide Elternteile müssen arbeiten, um Anspruch zu haben). LG luvi
drosera
Hi, ein eingeschränkter Regelbetrieb ist - zumindest in RLP - was völlig anderes als die Notbetreuung. Notbetreuung = besondere Sozialauswahl, alle anderen Kinder nicht Eingeschränkter Regelbetrieb = jedes Kind in Teilzeit, entsteht aus dem Recht auf frühkindliche Bildung; bei uns geht der Umfang in Teilen auch nach Sozialauswahl, aber jedes Kind hat einen Teilzeitplatz von (bei uns derzeit: 10,5h/Woche statt 35h, Kinder von Berufstätigen: ca 16h). Was sagt denn eure Coronaverordnung in Hessen zum eingeschränkten Regelbetrieb. Und wieso weiß eine Kitaleitung nach gerade mal 24h von der Arbeitslosigkeit?
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