Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater fährt ohne Einverständnis von mir in Urlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vater fährt ohne Einverständnis von mir in Urlaub

aeule

Beitrag melden

Bitte nicht falsch verstehen, es geht darum das der Vater und ich bei einer Erziehungsberatung, quasi verlängerter Arm von Jugendamt, feste Zeiten ausgemacht haben, die ich auch schriftlich habe. Jetzt wurde ich eine Woche vor den Ferien von meiner Tochter 10 Jahre und ihrem Vater gefragt ob sie in der zweiten Woche wo sie bei mir ist mitfahren darf. Ich habe das verneint, mit meiner Tochter darüber gesprochen, sie war zwar etwas traurig, verstand aber meine Argumente. Jetzt habe ich gestern um 20:00 von seinem Handy aus eine Sprachnachricht von meiner Tochter bekommen, das sie um 4:00 heute mitfährt und am Samstag die Woche darauf wiederkommt. Nach einigen hin und her mit ihm habe ich gesagt das ich die Polizei rufe, da ich mir keinen anderen Rat wusste. Laut Polizei ist das aber Oke wenn die kleine unbedingt mitfahren will, sie haben mit der kleinen gesprochen und mit ihm. Dann passt das so. Da ja nichts gerichtliches oder festes vom Jugendamt ausgemacht ist und wir beide das Sorgerecht haben. Aber weiteres soll ich dann beim Familiengericht klären. Ist das so? Kommt er damit durch? Ich will ihm die Kinder nicht vorenthalten oder sonst was. Ich möchte einfach nur mal ein Jahr wo wir uns an das abgemachte halten um etwas Erholung zu haben.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, jetzt ist ja das Kind schon in den Brunnen gefallen. Schade, dass es hinter Ihrem Rücken gelaufen ist. Es fällt mir auf der anderen Seite schwer, nachzuvollziehen, was gegen den Urlaub spricht. Es sei denn, Sie hatten selber schon etwas geplant. Beim gericht werden Sie nichts ausrichten, ist ja gelaufen. Eher würde ich mich an das JA wenden. Liebe Grüße NB


la-floe

Beitrag melden

hi, ihr habt beide Sorgerecht, es gibt keine gerichtliche Umgangsregelung. Das Kind will in den Urlaub mit Papa. Du bist überhaupt nicht in der Position da irgendwas zu" verbieten", selbstverständlich können die beiden ohne deine gnädige Erlaubnis in den Urlaub fahren. Natürlich kannst du zur Klärung des Umgangs ein Gericht bemühen aber unter Umständen schmeckt dir das Ergebnis nicht. Auch da wird die Tochter befragt, vielleicht will sie am Ende mehr Zeit mit dem KV verbringen als du dir vorstellen kannst. floe


aeule

Beitrag melden

Na ja, " gnädige" Erlaubnis. Meine Erlaubnis braucht er auch nicht wenn er mit ihnen da in Urlaub fährt wo sie bei ihm sind. Weißt du, ich hab es deswegen in der Erziehungsberatung schriftlich festmachen lassen weil es immer schwierigkeiten gab. Bis zu den Osterferien hat das ganze auch gut geklappt. Er hat die Kinder auch 3 mal pro Woche und die hälfte der Ferien, das ist Oke. Ich lege Arbeitszeit und Urlaubszeit danach aus. Das er nach Italien fährt weiß er seit nem halben Jahr. Warum konnte er dann nicht die Woche mit mir Tauschen? Da hätte ich nicht nein gesagt. Ausserdem hat er noch eine Tochter die auch bei ihm war, die hat er nicht gefragt. Sie ist jetzt zu Hause und heult weil ihre Schwester nicht da ist.


la-floe

Beitrag melden

die Situation stellte such aber in deinem ersten Post gabt anders dar. So ist das natürlich wirklich extrem mistig von ihm. Aber ob du da ne Handhabe hast? floe


aeule

Beitrag melden

Ich wollte das ganze etwas Sachlich schreiben, leider bin ich aber bei so was ganz schlecht. Mir geht es einfach nur darum das ich mich darauf verlassen kann was ausgemacht ist. Ich leg halt auch alle Termine danach aus. Ergo kann ich jetzt z.B am Montag dadurch absagen. Was blöd ist weil der Termin am Nachmittag ist. Sein Argument war "das ich damit Leben muß, sie ist 10 und kann das selbst entscheiden. Die Große macht das ja auch und er muß schließlich auch damit leben." Wenn die kleine jetzt nur noch geheult hätte weil sie unbedingt mit will, wäre ich sowieso weich geworden. Hat sie aber nicht. Die Große lässt sich halt auch nicht mehr sonderlich von ihm überzeugen, ist auch nicht mehr so gern bei ihm. Nachdem sie auch fast so groß ist wie ich, werde ich sie ihm auch nicht ins Auto schleppen. Also bin ich dazu übergegangen das sie es sich selbst mit Papa ausmachen soll. Er meint halt das sie dann wenn sie zu Hause ist nur bei mir ist. Leider hat sie auch zu Hause mit 14 sehr wenig Zeit für mich, es gibt interessanteres als Mama. Bei der kleinen kann ich sagen wenn sie z.B nicht zu ihm möchte das sie ruhig hinfahren soll weil es ja nur ein Nachmittag ist oder so. Hatten wir auch schon. Also es ist nicht so das ich sie fern halte vom Vater, wirklich nicht.


cube

Beitrag melden

Nein, das geht so finde ich nicht. Ihr habt schriftlich eine Regelung ausgemacht, nach der du auch Termine legst. Ebenso wie er sich darauf verlassen kann und plant. Einfach inUrlaub zu fahren und das so mitzuteilen, dass du keine Chance mehr hast, da ein Veto einzulegen, klingt für mich nach Absicht. Zumal es ja nicht um ein verlängertes WE innerhalb Deutschlands geht. Hat er denn überhaupt einen Pass für eure Tochter? Auch innerhalb der EU muss er sie ja ausweisen können. Gemeinsames Sorgerecht habt ihr, wer hat denn das ABR? Ich würde das über die Erziehungsberatung oder das Jugendamt klären bzw. ihm und denen in cc sachlich mitteilen. " bzgl. der Umgangstage und Ferienaufteilung gibt eine schriftliche Vereinbarung. Entgegen dieser nimmt der KV nun unsere Tochter mit in einen 1-wöchigen Auslandsurlaub und teilt mir diese nur per Sprachnachricht wenige Stunden vor Abreise mit. Der KV wusste bereits seit ca. x Monaten von seinem Urlaub und hätte ausreichend Gelegenheit gehabt, diesen mit mir zu besprechen und einen Tausch der Ferienwochen anzustreben, dem ich auch zugestimmt hätte. Nun aber werde ich vor vollendete Tatsachen gestellt ohne überhaupt ein persönliches Gespräch darüber führen zu können. Dadurch bin ich nun auch gezwungen, bereits festgelegte Termine umzulegen bzw. absagen zu müssen. Ich bitte darum, dieses Vorgehen in Zukunft zu unterlassen" oder so ähnlich.


aeule

Beitrag melden

Er hat letzten Freitag der Großen gesagt sie sollen die Pässe mitnehmen, als er sie abgeholt hat. Ich hab sie ihr mitgegeben. Zwar mit einem unguten Gefühl, da ich nicht wusste ob sie wegfahren, aber ist ja seine Woche gewesen. Die Große hat mir dann noch geschrieben das er nach Österreich in ein Museum will. Da war ich dann beruhigt. Gefahren sind sie nicht und die Große ist halt schon eher nach Hause gekommen. Wir beide haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich befürchte halt nur das ich es mir momenthan nicht leisten kann vors Familiengericht zu gehen deshalb.


cube

Beitrag melden

Naja, da du die Pässe nicht zurück gefordert hast und ihr beide ABR habt, befürchte ich, da wirst du wenig ausrichten können - außer eben über´s Gericht. Ich würde es erst mal mit einem Schreiben oder einem Gespräch versuchen und ihm klarmachen, dass er sich an die Verabredungen zu halten hat. Ihn mal fragen, wie er es umgekehrt finden würde, wenn du so eine Nummer bringst. Mich würde halt auch gar nicht so sehr der Urlaub an sich stören, sondern eben die Art und Weise, wie sich über Vereinbarungen einfach hinweggesetzt wird.


aeule

Beitrag melden

Er hat gesagt das ich damit klarkommen muß. Die Große hat ja schließlich nicht mal den Anstand ihm rechzeitig bescheid zu geben wenn sie nicht kommen will. Was er aber meiner Meinung nach dann auch mit ihr klären sollte. Sie ist halt auch erst 14. Da braucht man halt auch etwas feingefühl :-(


Feeli79

Beitrag melden

Ich kann deinen Einwand sehr gut nachvollziehen. Aber wenn ich das Problem habe, dann werden einfach die Wochen getauscht. Sollte ja machbar sein. Vor allem, wenn deine Tochter es doch so gerne möchte. Spring über deinen Schatten und gönn ihr den Spaß. Hinterher würde ich mit dem Vater sprechen, dass du das Verhalten absolut indiskutabel findest und das so nicht mehr möchtest. Mit der Polizei war natürlich hart. Vor allem, weil sie sogar deine Tochter befragt haben. Aber eine verständliche Reaktion einer besorgten und in dem Moment sehr wütenden Mutter. Beim nächsten Mal würde ich das allerdings nicht mehr machen. Letztendlich ist es bei euch ein Machtkampf, der aber nur Auswirkungen auf das Kind haben wird. Deinen Ex wird das nicht sonderlich beeindrucken. Er weiß genau, dass er dich so treffen kann. Du solltest da cool drüber stehen und dich baldmöglichst ans Jugendamt wenden. Dann wird das Alles geregelt. Viel Erfolg!!!!


aeule

Beitrag melden

Ja, wenigstens 2 Monate vorher, dann kann man tauschen. Nicht eine Woche vorher und dann auch noch so tun als wäre es Oke wenn ich "Nein" sage. Dann kommt um 20:06 am Freitag die Whats App das er sie um 4:00 mitnimmt. Ich habe ihm vor 4 Wochen schon geschrieben das wir uns erst mal an das festgelegte halten. Da wusste ich noch nix von Italien. Er meinte, er versteht und akzeptiert das. Ist auch nicht nur wegen mir, er hat sie auch um die Ferien mit ihrer Schwester gebracht, und die hat das Gefühl das er sie nicht mehr mag. Das mit der Polizei war blöd, konnte ich mir dann auch von ihm anhören was ich für eine schlechte Mutter sei, und so fühle ich mich auch. Aber nach kurzen hin und her und einer Stunde warten...


Tini_79

Beitrag melden

wie kann das Schulkind am 15.6. für eine Woche verreisen?


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

O.w.T.


aeule

Beitrag melden

Genau ;-)


aeule

Beitrag melden

Na ja, dagegen spricht die Art und Weise und das man nicht tauschen konnte, das einiges geplant war, das er seine große Tochter nicht gefragt hat. Wenn jeder die Zeiten nimmt wie er will, dann braucht man sich nicht zusammensetzen und ausmachen. Mal etwas abändern dagegen spricht nix, aber wenns dauernd so ist....


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Ist allerdings 15 Jahre her. Wir waren getrennt, waren aber noch verheiratet (dementsprechend auch GSR) und wohnten in der gleichen Wohnung. Es gab eine Regelung, die wir gemeinsam mit dem JA abgesprochen hatten. Gemäß dieser Regelung durfte ich mit den Kindern in den Urlaub fahren. Der Abreisetag war ein "Übergabetag", er sollte mir die Kinder bis 12 Uhr mittags wiederbringen. Ich packte die Koffer, um 14 Uhr mußten wir los, um 12:30 Uhr immer noch keine Kinder in Sicht, am Handy drückte er mich weg. Ich habe die Polizei gerufen, die haben die Kinder beim Mäcces (ich hatte vermutet, daß er dort ist - er war nie besonders kreativ) eingesammelt und im Polizeiwagen zu mir gebracht, so daß wir pünktlich loskamen. Die Umgangsvereinbarung reichte als Grundlage für diese Aktion. Meines persönlichen Privaterachtens hat die Polizei in Deinem Fall ihre Kompetenzen überschritten, als sie entschied, daß es okay ist, die Vereinbarung einseitig aufzukündigen. Die Polizei ist die Exekutive und hat die Einhaltung bestehender Regeln zu überwachen. Es ist nicht ihre Aufgabe, zu entscheiden, ob eine bestehende Regel ihre Berechtigung hat oder geändert werden darf. Aber das ist nur meine Meinung. ICH würde mit dem Vorfall jedenfalls bei einem Anwalt aufschlagen und den um seine Meinung bitten.


aeule

Beitrag melden

Danke!!! Er war nie besonders kreativ (lach!!!). Na ja, die waren schon genervt weil ich überhaupt angerufen hab. Das schlimme ist, ich und die große haben ihm genau das zugetraut, aber trozdem... Die große macht sich Vorwürfe weil sie nicht bis Freitag geblieben ist. Ich hab beim Jugendamt angerufen, sie war nicht sonderlich begeistert. Zwar meint sie Polizei wäre etwas übertrieben, aber das er das Kind in die Lage überhaupt bringt ist schon ein starkes Stück. Ist ja nicht so als wär das ein Tag wo die Kinder mal lieber länger bei Papa bleiben wollen. Ich habe einen Termin bei ihr, aber sie meint auch Aufenthaltsbestimmungsrecht ändern lassen. Ich hoff halt immer noch das er duch ein Gespräch im Jugendamt mal wieder runtergeholt werden kann.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich befinden uns in den "letzten Zügen" unserer Ehe, wir sind aber noch verheiratet und wohnen mit unserem 4-jährigen Sohn zusammen. Mein Mann hat nun einfach hinter meinem Rücken zusammen mit seinem Vater eine 2-wöchige Flugreise für ihn, unseren Sohn und den Opa gebucht und mich dann ohne um mein Einverständnis z ...

Hallo Frau Bader, meine Kinder und ich haben 10Tage Sommerurlaub geplant, der Zeitraum wurde dem Kindsvater im März mitgeteilt.Im aktuellen Umgangsvergleich ist Urlaub nicht geregelt, Umgangsverfahren läuft.Die Übergaben sind begleitet,alle vom Urlaub betroffenen Umgänge werden (sogar mit mehr Umfang als eigentlich) ersetzt,den Terminen hat der ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde.  Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...

Hallo Frau Bader, Kurz zur Situation: ich werde um den 18.5. Rum Vater. Allerdings fange ich am 1.1. Einen neuen Job bei einer Zeitarbeitsfirma an. Probezeit: 6 Monate bis 30.6. Mit 2 Wochen Kündigungsfrist. Vertrag kommt diese Woche zur Unterschrift via Post. Arbeitsvertag ist unbefristet.  Frage 1: Wie erkläre ich taktisch sinnvoll den ...

Hallo! Wie sieht es denn so richtig aus mit dem Urlaub für die Elternzeit? Ich habe schon so viele Artikel usw. gelesen und weiss immer noch nicht so genau. Ich weiss, der Arbeitgeber kann den Urlaub kürzen, alles schön und gut. Dann habe ich gelesen, er darf das nicht einfach so machen, muss mich darüber informieren. Aber wie? Wann? Ich bin sc ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Dezember alleinerziehend mit 2 Kindern (11&14). Die Kinder wohnen ausschließlich bei mir. Seit dem Auszug meines Mannes verweigern die Kinder den Kontakt zum Vater komplett. Hintergrund ist, dass er sich das letzte Jahr hier sehr heftig aufgeführt hat (Beleidigungen, tage- bzw. wochenlanges Schweigen, Jähzo ...

Hallo, Elternteil möchte die Hälfte der Schulferien das Kind bei sich haben, sich aber keinen Urlaub bei der Arbeit nehmen, um das Kind zu betreuen. Also im Homeoffice weiterarbeiten.  Wie sieht die Rechtslage hier aus? Muss der KV sich nicht Urlaub in den Ferien nehmen, damit er Zeit mit seinem Kind verbringt? Danke im Voraus 

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Hallo Frau Bader,  eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...

Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß  ...