Tina78
Hallo Frau Bader, ich werde im Februar entbinden und nun stellt sich uns die Frage wegen der Verteilung der Elternmonate. Ich bin seit 7 Jahren Hausfrau, familienversichert. Mir steht also kein Mutterschaftsgeld zu wie ich das verstanden habe, oder??? Mein Mann möchte die ersten beiden Lebensmonate bei mir zuhause bleiben, ist dies von der finanziellen Seite her ratsam? Den man liest in den Ratgebern wenn der Mann die ersten beiden MOnate zuhause bleibt sind schon 4 MOnate Anspruch aufgebraucht... oder bezieht sich das nur auf den Fall wenn eine Mutter Mutterschaftsgeld bezieht??? MFG TIna
Hallo, 1. www.mutterschaftsgeld.de -> Einmalbetrag 2. Sie können zusammen 14 Mo. nehmen und die frei aufteilen. Wenn er viel verdient, ist es in Hinblick auf das EG schon interessant. Als Hasufrau bekommen Sie ja eh nur den Grundbetrag Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, das bezieht sich nur darauf wenn die Mutter Mutterschaftsgeld & Zuschuss zu diesem bekommt. Denn da dies meist mehr ist als das Elterngeld in dieser Zeit wäre, bekommt man kein Elterngeld als Frau in der Zeit. Du aber schon - nämlich die 300€ - wobei es egal ist wann Du diese auszahlen läßt, wichtig ist nur dass Ihr maximal zusammen 14 Monate nehmen könnt, davon einer mindestens 2 Monate, und die Zeiten muss innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes sein (Auszahlung eventuell auch später, wenn man sich das Geld splitten läßt - Bezug aber IMMER innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes). Ihr könnt es aber durchaus so amchen dass Dein Mann die ersten 2 Monate nimmt, und Du dann die Monate 3-14! LG Sabine
SumSum076
Es ist wurscht, wann er Elterngeld bekommt. Wenn dein Mann nur die 2 Monate nehmen möchte, dann bekommst du 12x300 Euro und er 2x (65% von seinem Gehalt). Egal, wann er seine Elternzeit nimmt. An dem Endbetrag ändert sich da nix! Der ändert sich nur, wenn er mehr oder weniger Elternzeit nehmen würde. zB wenn er 4 Monate nehmen würde und du nur 8, dann gäbs 8x 300 Euro und 4x (65% von seinem Gehalt). Macht am Ende mehr Elterngeld. (Aber nicht unbedingt mehr Geld in der Haushaltskasse, über die Laufzeit gesehen). Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...