Heide-Witzka
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne in den Pfingstferien mit meiner dann 14 jährigen Tochter 14 Tage in die USA (Nationalparks Südwesten) reisen. Ich teile mir mit dem Vater das Sorgerecht, eine ausdrückliche Regelung des Aufenthaltbestimmungsrecht haben wir nicht getroffen. Ich habe nun den Vater gebeten, mir zur Vorlage bei der Einreise bzw Flugabfertigung schriftlich zu bestätigen, dass er mit dieser Reise einverstanden ist. Dies wird von ihm verweigert mit der Begründung, eine USA Reise sei viel zu gefährlich. Meine Bitte, mir das zu erklären und weitere Gesprächsversuche sind gescheitert. Kann er tatsächlich die Zustimmung verweigern bzw. was sind meine Möglichkeiten (Klage auf Zustimmung?). Danke für Ihre Auskunft ! Viele Grüße PS Ich bin bereits im Jahr 2018 mit meiner Tochter in die USA gereist, damals hat er die Zustimmung erteilt
Hallo, grundsätzlich brauchen Sie familienrechtlich keine Zustimmung, evtl. aber für den Flug (habe ich aber bei Flügen innerhalb der EU nie erlebt). Klären Sie das und lassen Sie dann die Zustimmung beim Familiengericht ersetzen. Meine Güte, der scheint Russland mit USA zu verwechseln. Liebe Grüße NB
desireekk
Du musst nicht klagen, das geht einfacher: Hast Du einen Schriftverkehr über die Verweigerung? Gibt es Gründe zur Verweigerung, hat er Sorge du bleibst drüben, hat das Kind dual Stabü? Wenn nein: schreibe ihn per Einschreiben an, bitte nochmals um Zustimmung (lasse 2 Ausfertigungen unterschreiben, seine Reisepasskopie muss auf das selbe Blatt mit drauf! Setze eine Fist mit einem Datum in ca. 2 Wochen. Wenn er dann nicht unterschrieben hat: den ganzen Schriftwechsel ans Familiengericht geben, mit der Bitte seine Unterschrift zu ersetzen. Das geht formlos und kostenlos. Das musst Du ihm gar nicht sagen vorher. Dann ersetzt zu 99,9% der Richter seine Unterschrift für die Reise (und der Papa kapiert evtl. dass er solche Machspielchen nicht spielen muss). VG D
Heide-Witzka
Liebe Desiree, vielen Dank! Schriftverkehr gibt es. Seine Begründung ist, dass die USA kurz vor dem Kriegseintritt stehe (Nahostkonflikt). Das war 2018 allerdings auch so. Weder mein Kind noch ich haben die US amerikanische Staatsbürgerschaft. Ich habe eine Pauschalreise gebucht, nicht nur den Flug. Es gibt somit eigentlich nichts, was dafür spricht, dass ich mit ihr dort bleibe. Viele Grüße
Dojii
Das ist kein Argument. Die ganze Nato steht kurz vor einem Krieg mit Russland, dann dürfest du mit deinem Kind nicht mal mehr innerhalb der EU verreisen. Denke ein Richter sieht da keine Bedenken.
P.s. Entscheidend ist, was das Auswärtige Amt zum Thema Reisewarnung sagt.
Heide-Witzka
Danke sehr für die Antwort! Die Fluggesellschaft rät auf ihrer Homepage dringend dazu, ein Einverständnis mitzuführen. Ich werde nun die Zustimmung ersetzen lassen Viele Grüße
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