Heide-Witzka
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne in den Pfingstferien mit meiner dann 14 jährigen Tochter 14 Tage in die USA (Nationalparks Südwesten) reisen. Ich teile mir mit dem Vater das Sorgerecht, eine ausdrückliche Regelung des Aufenthaltbestimmungsrecht haben wir nicht getroffen. Ich habe nun den Vater gebeten, mir zur Vorlage bei der Einreise bzw Flugabfertigung schriftlich zu bestätigen, dass er mit dieser Reise einverstanden ist. Dies wird von ihm verweigert mit der Begründung, eine USA Reise sei viel zu gefährlich. Meine Bitte, mir das zu erklären und weitere Gesprächsversuche sind gescheitert. Kann er tatsächlich die Zustimmung verweigern bzw. was sind meine Möglichkeiten (Klage auf Zustimmung?). Danke für Ihre Auskunft ! Viele Grüße PS Ich bin bereits im Jahr 2018 mit meiner Tochter in die USA gereist, damals hat er die Zustimmung erteilt
Hallo, grundsätzlich brauchen Sie familienrechtlich keine Zustimmung, evtl. aber für den Flug (habe ich aber bei Flügen innerhalb der EU nie erlebt). Klären Sie das und lassen Sie dann die Zustimmung beim Familiengericht ersetzen. Meine Güte, der scheint Russland mit USA zu verwechseln. Liebe Grüße NB
desireekk
Du musst nicht klagen, das geht einfacher: Hast Du einen Schriftverkehr über die Verweigerung? Gibt es Gründe zur Verweigerung, hat er Sorge du bleibst drüben, hat das Kind dual Stabü? Wenn nein: schreibe ihn per Einschreiben an, bitte nochmals um Zustimmung (lasse 2 Ausfertigungen unterschreiben, seine Reisepasskopie muss auf das selbe Blatt mit drauf! Setze eine Fist mit einem Datum in ca. 2 Wochen. Wenn er dann nicht unterschrieben hat: den ganzen Schriftwechsel ans Familiengericht geben, mit der Bitte seine Unterschrift zu ersetzen. Das geht formlos und kostenlos. Das musst Du ihm gar nicht sagen vorher. Dann ersetzt zu 99,9% der Richter seine Unterschrift für die Reise (und der Papa kapiert evtl. dass er solche Machspielchen nicht spielen muss). VG D
Heide-Witzka
Liebe Desiree, vielen Dank! Schriftverkehr gibt es. Seine Begründung ist, dass die USA kurz vor dem Kriegseintritt stehe (Nahostkonflikt). Das war 2018 allerdings auch so. Weder mein Kind noch ich haben die US amerikanische Staatsbürgerschaft. Ich habe eine Pauschalreise gebucht, nicht nur den Flug. Es gibt somit eigentlich nichts, was dafür spricht, dass ich mit ihr dort bleibe. Viele Grüße
Dojii
Das ist kein Argument. Die ganze Nato steht kurz vor einem Krieg mit Russland, dann dürfest du mit deinem Kind nicht mal mehr innerhalb der EU verreisen. Denke ein Richter sieht da keine Bedenken.
P.s. Entscheidend ist, was das Auswärtige Amt zum Thema Reisewarnung sagt.
Heide-Witzka
Danke sehr für die Antwort! Die Fluggesellschaft rät auf ihrer Homepage dringend dazu, ein Einverständnis mitzuführen. Ich werde nun die Zustimmung ersetzen lassen Viele Grüße
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten. was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung