Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubstage während Elternzeit gekürzt - darf das mein Arbeitgeber?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubstage während Elternzeit gekürzt - darf das mein Arbeitgeber?

Arittürk

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Liebe Frau Bader, Ich bin seit November 2015 in Elternzeit und bin geplant bis Ende Februar noch in Elternzeit. Ich habe Ende letzten Jahres ein Schreiben von meinem Arbeitgeber erhalten, in dem mir meine Urlaubstage vom Jahr 2016 von 30 auf 6 Tage gekürzt wurden. Der Grund sei meine Elternzeit, weiter wurde nichts begründet. Wieso werden meine Urlaubstage gekürzt während ich in der Elternzeit bin? Dürfen die das überhaupt? Ich dachte immer diese Rechte bleiben mir erhalten. Vielen Dank vorab und viele Grüße Seda Aritürk


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, und schreiben Sie ja, dass sie das gesamte Jahr 2016 in Elternzeit sind. Dann haben Sie gar keine Urlaubsansprüche. Die Urlaubsansprüche aus 2015 können Sie noch nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße NB


desireekk

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Hallo, der AG kann für jeden VOLLEN Monat EZ den Urlaub kürzen. Wenn Du also irgendwann im Feb zurück kommst, dann kann nur der Januar vom Urlaubsanspruch abgezogen werden. Gruss Désirée


Sternenschnuppe

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Was passiert denn nach Ende Februar. Und von wann genau im November bis wann genau im Februar bist Du in Elternzeit ? 6 kann auf jeden Fall nicht stimmen. Für jeden ganzen Monat Elternzeit verkürzt sich der Urlaub um 1/12 Das ist auch richtig.


Strudelteigteilchen

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Unten steht, daß Du bis Februar 2017 in Elternzeit bist - dann steht Dir für 2016 gar kein Urlaub zu. Sind die 6 Tage Resturlaub aus 2015?


Arittürk

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Hallo, danke für eure Antworten. Um es noch detaillierter zu erklären: ich bin seit dem 6.11.2015 bis vorauss. 5.2.2017 in EZ. Mein AG hat mir ein Schreiben geschickt, in dem mein Resturlaub aus 2015, das sind 20 Tage und meinem Urlaubsanspruch für das Jahr 2016 komplett nur 6 Tage aufgelistet sind. außerhalb der EZ stehen mir eigentlich 30 Tage Urlaub im Jahr zur Verfügung. Für 2017 habe ich noch keinen Brief erhalten. Dürfen die das? Einfach kürzen? Ich hoffe, dass es jetzt verständlicher wurde :)


malini

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Im Mutterschutz darf er nicht gekürzt werden, für jeden vollen Elternzeitmonat schon. Wann ist denn dein Kind geboren?


Sternenschnuppe

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Also 2017 Von vorne. Wann genau ist das Kind geboren und wie viel Urlaub ist aus 2015 noch über. Für Monate die Du komplett in Elternzeit bei so gibt es keinen Urlaub. Der Vertrag inklusive Pflichten und Rechte ruht ja komplett.


Arittürk

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Hallo, Meine Tochter ist am 22.8.2015 geboren (3 Wochen vor dem ET) danach war ich im Mutterschutz und ab dem 6.11.2015 in Elternzeit. Aus 2015 habe ich 20 Tage Resturlaub, 2016 bin ich komplett in EZ und in 2017 bin ich bis zum 22.2.2017 in Elternzeit. Mein AG rechnet mir nun nur noch 6 Tage Urlaub für 2016 zu. Aus euren antworten lese ich jedoch, dass sie das kürzen dürfen. Vielen Dank für eure Antworten.


Sternenschnuppe

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Aber die 20 Tage dürfen nicht weg sein. Du hast Urlaubsanspruch bis einschließlich November 2015. Also darf der Urlaub um ein zwölftel gekürzt werden, den Dezember. 2016 bist Du komplett in Elternzeit, da gibt es gar keinen Urlaubsanspruch. Ruf da mal an und frag nach.


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